Volltext: Peter Candid

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Zweiter 
Teil. 
auch gern opera vonn vndschidlichen khünstlichen maistern 
haben werden muessen, also wöllen wir, dasz sigr Candidi nicht 
vergessen sondern alsz aines der sich durch disz erste werkh 
emeritum gemacht auch zue seiner zeit ingedenckh sein." 
In köstlichen Worten spricht sich am I9. Oktober Mathias 
Kager über die Zeichnungen aus  
„Heindt abend bin ich bey den bauherrn gewesen vnd Eur 
EW. schöne concept gesehen. Es gefolt den Herrn vnd mir 
thröfflichen W011, vnd ist nach meinesz herzenswunsch, den ich 
ine jed zeit in den armen gelögen, dasz man nit zu vil krumsz 
vnd edwas mache, dasz frei auff ain Wand gee, dan der gantze 
soll wirrdt meiestöttisch vnd dopfer." 
Er fragt dann im Namen der Ratsherren nach der Bedeu- 
tung der die Weisheit umgebenden Figuren des Mittelbildes 
und fährt dann fort: „Die Kaiser sein W011 geordnet vnd son- 
derlich sein schön gegenainand die chrissten. Aber noch ist 
was von neden, da mit alles auff ain and gehe. Es hadt auff 
ain jed seiden 6 felder 0d. spacij, da wolten wirr gern dasz auff 
ainer seidten in's taill die haidnische opfer 0d wasz sy ge- 
schriben vnd gegen yber 6 christliche opfer 0d. dergleichen 
Ausz dem klainen wirrt E. Ew. sehen wasz spazium ist. E. E. 
dirffen den Candito nit bemieen, wen Sy dar mit Wenig worden 
schreiben Ir guedt achten." 
Wie gering die Selbständigkeit Kagers bei dieser ganzen 
Arbeit War, erhellt am deutlichsten aus dem Briefe 2), den dieser 
am 15. Mai des folgenden Jahres an Raderus schreibt. Er habe, 
so sagt er, den Bauherren geraten, aus Schönheitsgründen die 
jahreszahl 1620 nicht in die Inschrifttafel hineinzuziehen, sondern 
aufserhalb derselben anzubringen, habe aber die Weisung er- 
halten, vorerst bei Raderus anzufragen. Er schickt nun diesem 
eine kleine Skizze der betreffenden Tafel und bittet „in ain 
klaine brieffel Ir. E. rnainung andeiden, dasz ichs inen kan 
zaigen". Er spricht dann von dem Material. Constantin Imhofl 
habe Leinwand vorgeschlagen, während Welser meine, man 
solle lieber Holz oder Zinn nehmen, „ich muesz bekennen", so 
1611 
1611 
fol. 
fol. 
x48 und 149. 
78 und 79.
	        
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