Der
Neubau
des
Didymaeon.
Was war also natürlicher, als dass die Milesier, sobald sie durch den Sieg bei
Mykale in den Besitz des Bodens und durch ihren Antheil an der Beute zu bereitem
Gelde gelangt waren, den Neubau unternahmen, besonders da sie durch den
versprochenen Schutz der Athener, dem einige Jahre nachher der delische Bund
folgte, vor den Angriffen der Perser sicher gestellt waren. Vor Oimons Zug waren
also die Verhältnisse der Ionier längst consolidiert, wie hätte er sonst Karien und
Lydien direct vom Norden aus angegriffen, wenn die Küste von Ionien nicht
sicher gewesen Wäre? Ob die persische Flotte eine Offensive gegen Samos und
Chios beabsichtigte, welcher Cimon zuvorkam, oder ob das phönicische Aufgebot
erst durch Oimons Zug veranlasst wurde, lasse ich mit Niebuhr a. Gesch. 1, S. 430-
unentschieden; meine Behauptung S. 23 war zu bestimmt. Aber B. hat Unrecht,
wenn er die friedlichen Verhältnisse Ioniens erst durch die Schlacht am Eury-
medon consolidiert glaubt. Ionien war nicht angegriffen und bedroht worden; erst
der Zug Oimons konnte ihm, wenn er misslang, Gefahr bringen.
Es steht also nichts im Wege, den Beginn des Neubaus als eine Frucht des
Siege bei Mykale zu betrachten, wonach er natürlich so bald als möglich begonnen
wurde. Allerdings ist dies nur eine Vermuthung, aber meines Erachtens eine sehr
wahrscheinliche.
Die
Beendigung
des
ephesischen
Tempels.
B. urtheilt, dass seine Behauptung, Paeonios habe gleichzeitig für den ephe-
sischen und den milesischen Tempel thätig sein können, von mir keineswegs wider-
legt worden sei und beruft sich zu dem Ende auf Klenze und Gärtner, welche
gleichzeitig an mehreren Orten bedeutende Bauten ausgeführt haben. Dabei hat
er aber den grossen Unterschied zwischen alten und modernen Architekten ausser
Acht gelassen. Letztere bekommen für ihre Arbeiten ein Honorar, für den Kosten-
aufwand sind sie nicht haftbar. Im Alterthume herrscht durchgehende das Gesetz,
dass der Baumeister das Werk übernimmt und mit seinem Vermögen dafür ein-
steht, dass es zu dem bedungenen Preise tüchtig hergestellt wird. In Ephesus ins-
besondere wurde der etwaige Mehrbetrag, wenn er ein Viertel des Anschlags über-
stieg, aus dem verpfändeten Vermögen des Ergolabos bestritten. Vgl. Hermann,
gr. Antiq. 3, g 69. Es lässt sich nicht annehmen, dass Paecnios öfter auf Gefahr
seines Vermögens hin mehrtägige Reisen nach Milet, wo wahrscheinlich dieselben oder
ähnliche Bestimmungen galten, rmternommen hätte. Auch hätte es kaum im 111-
s,