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KUNST,
SYMBOLIK UND
ALLEGORIE.
zwischen Schöpferkraft und Technik als ein sehr wichtiges.
Ist die eine der beiden Seiten mangelhaft, so gereicht es zu
minderem Schaden, wenn es die der Technik ist (Cornelius).
Überwiegt diese oder gestaltet sich gar zum Zwecke statt
als Mittel zu dienen und wird zu einseitiger Virtuosität,
so ist dies wegen der Verkennung der richtigen Stellung
des Mittels ein Abweg, der wiederum sehr nahe an die
höchsten Schöpfungen der Kunst angrenzen kann (Makart),
Wenn vorzugsweise in diesen Eigentümlichkeiten das
Wesen der ästhetischen Kunstschöpftitig begründet ist, für
welche wir kurz den Ausdruck Kunstwerk gebrauchen
können, so ergiebt sich nun die Frage, ob mit dem NVesen
eines Kunstwerkes das früher erkannte Wesen der drei
Darstellungsarten der Kunst im Einklang oder im Wider-
spruch steht. Hiernach wird die Beantwortung der Frage
nach der Berechtigung dieser Darstellungsarten zu geben
sein.
Wenn die erste und wichtigste Eigentümlichkeit des
Kunstwerkes die ist, daß in der Art seiner Gestaltung eine
Gesetzmäßigkeit hervortritt, welchedas Einzelne dem Ganzen
unterordnet und die Vielheit zu einer fühlbaren Einheit
zusammenschließt, so muß diese Eigentümlichkeit da am
leichtesten eintreten, wo nicht durch das Vorbild für die
Art der Gestaltung eine hemmende Fessel gegeben ist.
Dies ist aber in der historischen Kunst der Fall, so lange
diese in erster Linie eine möglichst getreue Wiedergabe
der Wirklichkeit erstrebt, wie sie der bestimmte einzelne
Fall und der Augenblick veranlassen. Diese hemmende
Fessel tritt aber da in verringertem Grade ein, wo das
Vorbild nur durch andeutende, der Voraussetzung nach
gleichartige körperliche Gestaltung wiedergegeben wird, wie
es in der symbolischen Kunst der Fall ist; sie fehlt ganz,
wo die körperliche Gestaltung des Bildes dem Gegenstande
der Darstellung gegenüber eine durchaus frei gewählte ist.
Das Bedürfnis aber, durch die Art der Gestaltung zu wirken,
liegt zunächst nur bei der zweiten Darstellungsweise, der
symbolischen Kunst, vor: die allegorische Darstellungsweise
erfüllt ihren Zweck, wenn sie den Gegenstand der Dar-
stellung hinreichend verständlich angedeutet hat, ebenso