322 ANHANG.
setzungskante (mit Ausnahme des hintersten Teiles) einige
Zoll ganz so wie die Ansatzflächen in der Mitte der Statue
feiner behauenu sind. Hätte ein Originalkünstler wohl eine
solche Stufenfolge von Bearbeitungsstadien eintreten lassen?
Hätte er nicht vielmehr dafür gesorgt, daß die ganze Basis-
ansatzfiäche eine ununterbrochene Zusammensetzung dar-
geboten hätte, da es ihm doch darauf ankommen mußte,
das Ganze als aus einem Stücke oder wenigstens nicht un-
fertig erscheinen zulassen? Der moderne Restaurator dagegen
hat nur da gearbeitet, wo es unbedingt notwendig war und
hat den nhintersten Teil völlig roh gelassene, d. h. so wie
er durch den Bruch der Originalplinthe geworden war. So
weit man aber sehen konnte, oder soweit das anzusetzende
Basisfragment es verlangte, war dieser Bruch bearbeitet worden,
so daß die äußeren Teile genauer, die inneren in keiner
Weise sichtbar werdenden roher, d. h. nur so weit behauen
wurden, daß eine Berührung ohne Störung überhaupt möglich
war. Dies wird noch weiter bestätigt, wenn Saloman hinzu-
fügt: nDiese feiner bearbeitete Partie ist vorne abgebrochen,
so daß man erkennt, hier habe sich die Plinthe etwas weiter
nach vorne erstrecktxc Nimmt man dazu die von Saloman
zur Erklärung hier angeführte Mitteilung von Bins de Saint
Victor, daß die Plinthe behufs Zusammensetzung mit dem
Basisfragment na ete entaille elle-meme justement autant
qu'il le fallait pour qu'il [le morceau de marbre, auf welchem
die Inschrift sich befand] püt y etre parfaitement ajusteu, so
ist es doch unabweislich klar, daß dies alles und besonders
das letzte nur bei einer Restauration im Louvre stattgefunden
hat. Damit fällt aber die nach Heydemann von Saloman
bestätigte, angeblich mit dessen Annahme übereinstimmende
Behauptung Overbecks, die indessen thatsächlich im Wider-
spruch mit Saloman sich beündet, und die längst nach-
gewiesene Thatsache, daß um das Basisstück anzusetzen, die
Plinthe der Statue bearbeitet worden, daß also die Ansatz-
fiächen Schnitt-, und nicht ursprüngliche Bruehflächen sind,
ist aufs neue bestätigt worden: sie ist nur um das eine Faktum
bereichert, daß diese ursprüngliche Bruchfläche am hintersten
Teile der Basisansatzfläche noch erhalten ist. Gerade diese
Thatsache zwingt die antike Zugehörigkeit des Basisfragmentes
unbedingt zurückzuweisen. Die Folgerungen, welche aus der
Zugehörigkeit des Basisfragmentes gemacht worden sind,
werden damit hinfällig, besonders aber die auch Heydemanns
Vorschlag zu Grunde liegende Bemühung, das auf der Ober-
fläche des Basisfragmentes vorhanden gewesene Loch mit
etwas Passendem auszufüllen.
WVenn nun auch Heydemanns Vorschlag als auf falschen
Voraussetzungen beruhend, keinen Anspruch auf irgendwelche