Volltext: Kunst und Künstler des siebzehnten Jahrhunderts (Bd. 2)

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wie dies täglich geschieht, mir daher ein Bild auftragen will, er 
nun gezwungen sei, wegen der Erlaubniss dazu vor den Vorste- 
hern zu erscheinen, die sie ihm dann vielleicht ertheilen, wenn 
sie sich nicht selbst auf das Werk Rechnung gemacht haben, oder 
wenn sie für keinen Andern, der dies thut, Interesse haben; ist 
aber das Gegentheil der Fall, so werden sie die Erlaubniss nicht 
ertheilen, und dies wird am häufigsten geschehen, nicht sowohl 
wegen des Wunsches, Ehre zu erwerben, als vielmehr wegen 
der Begierde, Geld zu gewinnen. Denn sobald sie erfahren, dass 
es irgend eine Arbeit zu machen giebt, so geben sie sich alle 
Mühe, um dieselbe für sich zu erlangen, wenn anders das, was 
man mir gesagt hat, wahr ist. Die Aermsten mögen also nur 
studiren und immer wieder studiren, und sich bemühen, so zu 
werden, dass ihre Mitbürger sich nicht mehr gezwungen sehen, 
hiehin und dorthin nach Malereien zu schicken. Mögen sie dem 
Cambiaso, guten Angedenkens, nacheifern, dessen Bilder sowohl 
den Einheimischen als auch den Fremden Genüge leisteten, die 
auf alle Weise nach Werken von ihm strebten. Und wenn sie 
zu jener Höhe gelangt sind, was nicht allzubald geschehen wird, 
so werden ihnen nicht mehr so dumme und thörichte Gedanken 
in den Sinn kommen. Dies möge Euch für jetzt in Bezug auf 
jene vier Artikel genügen, welche mir als die wichtigsten und 
zugleich als die unverständigsten erscheinen. 
Bottari V. 87 IT.  Der Erfolg der Verhandlungen, die 
von den Vorstehern der Maler (Consules) J. B. Brignole, Maler 
und Bapt. Castello wMiniatora und den Freunden Paggfs (s. o. 
S. 20) vor der Deputation des Senates geführt wurden, war 
der, dass letztere unter dem 10. October 1590 ihr lateinisch ge- 
schriebenes Erkenntniss veröffentlichte, wonach jene Verord- 
nungen nur für die Vergolder und Maler niederen Ranges und 
solche gelten sollten, die einen offenen Laden wapothecam aper- 
tamu hielten. Dies Erkenntniss wurde unter dem 16. Octo- 
ber 1590 IIHCh Vofhergegangener Abstimmung vom Dogen und 
den Gubernatoren vollkommen und in allen Theilen bestätigt. 
Beide Dokumente sind bei Soprani p. 136- 138 abgedruckt; 
es ist danach das Datum unserer Briefe berichtigt worden, in
	        
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