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van Zuylichem zum Behuf des Malers Rembrandt folgende An-
weisung abgegangen: Se. Hoheit weisen hiermit seinen Schatz-
kämmerer und Ober-Rentmeister Thymen van Vollbergen an,
dem Maler Rembrandt die Summe von zwölfhundert vier und
vierzig Carolus-Gulden auszuzahlen für zwei Gemälde, das eine
die Grablegung und das andere die Auferstehung unseres Herrn
Christi vorstellend, die von ihm gemacht und an Seine Hoheit
abgeliefert sind, nach Ausweis der obenstehenden Erklarungni
In Bezug auf die Briefe selbst begnüge ich mich, die Worte
KollofYs anzuführen. vWer Rembrandts anspruchslosen un_
eigennützigen Charakter nicht aus seinen Bildern zu entziffern
vermag, der kann ihn jetzt wenigstens aus den paar Briefen
herauslesen, die von ihm bekannt geworden sind. Rembrandt
erscheint darin, wie andere berühmte Leute seiner Zeit, als kein
gelehrter Stylkünstler, aber als ein Mann von Wohlanstandigkeit
und Bildung, schlicht, ungeschminkt und seines eigenen Wer-
thes sich wohl bewusst, aber dabei bescheiden und unterwür-
figw Und in Bezug auf die Bereitwilligkeit sich einem etwaigen
Abzuge von den von ihm geforderten Preisen, der dann aller-
dings etwas sehr gross ausfiel, zu unterwerfen, setzt Kolloff
hinzu: Jeder muss zugeben, dass diese Gesinnungen für den
grossen Künstler sehr ehrenvoll sind, und ihn in das günstigste
Licht stellend: A. a. O. S. 479 f. Ueber die für den Statthalter
gemalten Bilder vergl. S. 499.
JAQUES CALLOT
an
Donmmco PANDOLFINI.
Nancy,
1621.
5. August
Mit Gegenwärtigem komme ich Ew. Herr]. meine Ver-
ehrung darzubringen und Ihnen für die grosse Gunst zu dan-
ken, die Sie mir erweisen und für die ich Ihnen ewig verpflichtet
bleiben werde. Ich habe Ew. Herr]. mitzutheilen, dass ich bei
meiner Rückkehr mit Monseigneur Vicomte de Toul, meinem
grossell Gönner, drei liebevolle Briefe von Ihnen vorgefunden
habe und dabei in zwei Päckchen den Firniss, und aus einem