Volltext: Kunst und Künstler des siebzehnten Jahrhunderts (Bd. 2)

Gachet Lettres p. 16.  Dass Peiresc schon vor einigen 
Jahren Paris verlassen hatte und nach der Provence zurück- 
gekehrt war, haben wir schon oben gesehen. Nun führt dessen 
Bruder, Herr von Valaves, die Korrespondenz mit Rubens fort. 
An diesen ist auch obiger Brief gerichtet, zu dessen Erläuterung 
Folgendes dienen möge. Zu Anfang des Jahres 1625 war Rubens 
in der Angelegenheit der Gallerie des Luxembourg nach Paris 
gereist, um dort die ihm aufgetragenen und in Antwerpen voll- 
endeten Bilder aufzustellen und denselben an Ort und Stelle die 
letzte Vollendung zu geben. Während dieses Aufenthaltes hatte 
Rubens einen Brief an Peiresc geschrieben (13. März 1625), der 
hier erwähnt werden muss, weil er zum Mittel eines ungerech- 
ten Angriffs gegen den Künstler benutzt worden ist. Wir haben 
schon oben über einige Verdächtigungen von Rubens' Charakter 
in Betreff der Geldangelegenheiten gesprochen (S. 137 ff), die- 
selben basiren hauptsächlich auf diesem Briefe, der leider nur 
fragmentarisch von Gachet mitgetheilt worden ist (p. 13). Er 
soll sich darin über die Verzögerung der Honorarzahlung für 
die Bilder der Gallerie beklagen. Die wörtlich mitgetheilte Stelle 
bei Gachet dagegen lautet wie folgt: wMit einem Worte, ich bin 
dieses Hofes überdrüssig, und wenn man mich nicht eben so 
pünktlich zufriedenstellt, wie ich dies im Dienste der Königin 
Mutter gethan, so könnte es sich, unter uns gesagt, leicht be- 
geben, dass ich so bald nicht wieder hierher zurückkehrte, ob- 
schon ich, die Wahrheit zu gestehen, mich für jetzt nicht zu 
beklagen habe, da die Verhinderungen gerecht und 
sehr entschuldbar gewesen sindß Dies ist nun eine der 
hauptsächlichsten Aeusserungen, die man Rubens so oft und so 
eifrig zum Vorwurf gemacht hat. Man sieht leicht, dass zu viel 
darin gesucht worden ist. Jener Ueberdruss an dem französi- 
schen Hofe  woher wissen wir, dass er nur durch die ver- 
zögerte Geldzahlung veranlasst gewesen sei? Der fragmen- 
tarische Zustand der Gachetschen Mittheilung bestätigt diese 
Annahme in keiner Weise. Vielmehr ist es wohl denkbar, dass 
den Künstler auch andere Motive zu dieser Aeusserung bewegt 
haben. Jedenfalls darf der Schluss der oben angeführten Stelle 
nicht ausser Acht gelassen werden, worin Rubens offen ge- 
steht, dass er keinen Grund zur Klage habe, indem die bis- 
herigen V erhinderungen ganz gerechtfertigt seien. Dies genügt, 
um selbst jeder anderen etwa in dem Brief noch befindlichen 
Aeusserung in Bezug auf die Geldangelegenheit das Gehässige 
für den Künstler zu nehmen, was man darin so geilissentllßh
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.