Gachet Lettres p. 16. Dass Peiresc schon vor einigen
Jahren Paris verlassen hatte und nach der Provence zurück-
gekehrt war, haben wir schon oben gesehen. Nun führt dessen
Bruder, Herr von Valaves, die Korrespondenz mit Rubens fort.
An diesen ist auch obiger Brief gerichtet, zu dessen Erläuterung
Folgendes dienen möge. Zu Anfang des Jahres 1625 war Rubens
in der Angelegenheit der Gallerie des Luxembourg nach Paris
gereist, um dort die ihm aufgetragenen und in Antwerpen voll-
endeten Bilder aufzustellen und denselben an Ort und Stelle die
letzte Vollendung zu geben. Während dieses Aufenthaltes hatte
Rubens einen Brief an Peiresc geschrieben (13. März 1625), der
hier erwähnt werden muss, weil er zum Mittel eines ungerech-
ten Angriffs gegen den Künstler benutzt worden ist. Wir haben
schon oben über einige Verdächtigungen von Rubens' Charakter
in Betreff der Geldangelegenheiten gesprochen (S. 137 ff), die-
selben basiren hauptsächlich auf diesem Briefe, der leider nur
fragmentarisch von Gachet mitgetheilt worden ist (p. 13). Er
soll sich darin über die Verzögerung der Honorarzahlung für
die Bilder der Gallerie beklagen. Die wörtlich mitgetheilte Stelle
bei Gachet dagegen lautet wie folgt: wMit einem Worte, ich bin
dieses Hofes überdrüssig, und wenn man mich nicht eben so
pünktlich zufriedenstellt, wie ich dies im Dienste der Königin
Mutter gethan, so könnte es sich, unter uns gesagt, leicht be-
geben, dass ich so bald nicht wieder hierher zurückkehrte, ob-
schon ich, die Wahrheit zu gestehen, mich für jetzt nicht zu
beklagen habe, da die Verhinderungen gerecht und
sehr entschuldbar gewesen sindß Dies ist nun eine der
hauptsächlichsten Aeusserungen, die man Rubens so oft und so
eifrig zum Vorwurf gemacht hat. Man sieht leicht, dass zu viel
darin gesucht worden ist. Jener Ueberdruss an dem französi-
schen Hofe woher wissen wir, dass er nur durch die ver-
zögerte Geldzahlung veranlasst gewesen sei? Der fragmen-
tarische Zustand der Gachetschen Mittheilung bestätigt diese
Annahme in keiner Weise. Vielmehr ist es wohl denkbar, dass
den Künstler auch andere Motive zu dieser Aeusserung bewegt
haben. Jedenfalls darf der Schluss der oben angeführten Stelle
nicht ausser Acht gelassen werden, worin Rubens offen ge-
steht, dass er keinen Grund zur Klage habe, indem die bis-
herigen V erhinderungen ganz gerechtfertigt seien. Dies genügt,
um selbst jeder anderen etwa in dem Brief noch befindlichen
Aeusserung in Bezug auf die Geldangelegenheit das Gehässige
für den Künstler zu nehmen, was man darin so geilissentllßh