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Damit steht es denn im engsten Zusammenhange, wenn die
Al-beit des Künstlers als ein Gesehenk, und das dafür gezahlte
Honorar als ein Gegengeschenk bezeichnet wird, wie mehre
Beispiele, in (1011 nachfolgamulen Briefen zeigen Werden.
Was nun den andern der vorerwähnten Punkte, die Ho-
norirung der Künstler anbelangt, so war dieselbe ursprüng-
lich, der Einfachheit aller Lebensverhältnisse entsprechend,
ungemein mässig. Alles, was aus der Zeit des fünfzehnten
Jahrhunderts von Nachrichten erhalten ist, scheint darauf hin-
zudeuten. Die Anspruehslosigkeit der Künstler (bekanntlich
stehen die Ansprüche der Künstler nur selten mit der Vor-
treiflichkeit ihrerLeistungen in gleichem Verhältnisse) scheint
ihre eigenen Produktionen kaum hüher, als die eines edleren
Handwerkes angesehlagen zu haben; wie denn aueh die Einrich-
tungen und Satzungen der Künstler in mancher Beziehung
gar nieht so weit von denen der Handwerker abwiehen. Die
eigentliehe Werthschätzung und Preisbestimmung des Kunst-
werkes erseheint im Ganzen nach Willkür oder zufälligen
äussern Umständen geschehen zu sein, S0 dass sich bestimmte
Normen, wie etwa Salvator Rosa den Preis nach der Zahl
der dargestellnten Figuren, Rubens nach der .auf das Bild
verwendeten Zeit bestimmte, kaum ammehmen lassen; obschon
das Ietztere Verfahren doeh Wohl im Ganzen, als das natür-
lichste Schätztlngsmittel, am häufigsten in Anwendung gekom-
men sein mag. Letzteres seheint unter anderem auch dar-
aus hervorzugehen, dass bei Arbeiten von grüsserer Ausdeh-
nung, zu deren Herstellung voraussiehtlieh eine lärlgere Zeit
gehärte, ein fbrtlaufendes monatlich auszuzahlendes Grehalt
ausgeworfen wurde, wie z. B. Leonardo da Vinci für die
Arbeit an dem Bilde der Schlaeht von Anghiaro ein 1nonat-
ÜChGS Gehalt von fiinfzehn Goldgulden 98), Michel Allgelo
füf dia Afbeit 2m den Grabmälern der Mediceer in der Sa-