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WCTÜI
einer
S0
speciellen
Untersuchung
hier
der
Raum
gestattet wäre.
Kehren wir indess zu der Frage zurück, in welchem
Verhältnisse die Künstler zu den Auftraggebern mit beson-
derer Beziehung au? das einzelne bestellte Kunstwerk stan-
den, so bieten sich da noch zwei Punkte der Untersuchung
dar, die für die Geschiclxte der Kunst von grosser Wichtigkeit
sind. Das sind nämlich einmal die Art, wie die Aufträge
ertheilt wurden, und dann die Honorirung der Künstler.
In Beziehung auf den ersten Punkt ist insbesondere die
Genatligkeit hervorzuheben, mit welcher alla Einzelheiten eines
Kunstwerkes zwischen dem Besteller und dem ausführenden
Künstler kontraktlich festgestellt wurden, und mit der späterauch
über die wirkliche Ausführung gewacht zu werden pHegte. S0
gefielexm dem Pietro de' Medici ein paar Seraphinx nicht, die Be-
nozzo Gozzoli auf einem von jenem bestellten Bilde gemalt hatte,
und es ist ergützlich zu sehen, wie der stille und beschei-
dene Künstler seine Seraphim in Schutz nimmt und gegen
Pietro vertheidigt (Brief 16). Bei der Wiehtigkeit dieser
Verhältnisse für eine vollständige Einsicht in das ganze Kunst-
leben der damaligen Zeit, {inde-n sich im Nachfolgenden auch
einige Dokumente der Art eingereiht, der en Zah leicht hätte
vermehrt werden künnen. Unter Nr. 29 der Kontrakt Pietro
Perugfinrfs mit den Mänchen von S. Pietro zu Perugia (vgl.
Brief 30 a. und unter Nr. 51 der Kontrakt Correggids
mit dem Geistlichen der Kathedrale von Parma (Nr. 51)
u. a. m. Je weiter man zurückgeht, nm so griisser scheint
die Genauigkeit gewesen zu sein, mit der man bei Festsetzung
dieser Bestimmungen verfuhr, und nicht leicht mochte ein
Künstler sich diesem Verfahren entziehen. Nur Giovamli
Benini Scheint davon eine Ausnahme gemacht zu haben, in"
418m 68 PiGtYO Bembo in einem Briefe an Isabella. von Manfua