Volltext: Künstler-Briefe ([Bd. 1])

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Denn, rang in schüncr Werke Kunstvermächtniss 
Mit ihr ein Volk auch, weicht es endlich ihr, 
Weil ein gemesshes Ziel ihm ist gegeben. 
Nun, AnrPrer schon erloschenes Geclächtniss 
Entziindend neu, macht jenc, mit Euch, Ihr 
Der Gegnerin zum Trotz, auf cwig leben. 
1m Jahre 1550 war das grosse Werk Vasarfs über (lie 
Lebensbeschrcibungen der Küixstlei- im Druck vollendet; und 
als derselbe wegen der Grabmäler in S. Pietro in montorio 
in Rom anwesend war, überreichte er dem Michel Angelo, 
dessen Lebensbeschreibung von allen damals Lebcnden allein 
aufgenolnmeil war, ein Exemplar derselben. 
,,Unc1 als er ihm," sagt Vasari S. 369, "dam weit älteren 
and einsichtsvollcren Künstler, durch don 01' dafür viele Mit- 
theilungen übel" Thatsachen erhaiteil batte, sein Werk über- 
reichte, nahm es Michel Angelo mit Frouden an und sandte 
auch bald, nachclem cr das Buch gelesen hutte, folgcndes von 
ihm gediehtete Sonett an Vasm-i, Welchcs mir IFI-eude macht, 
zu seinem Gedächtniss und als ein Zeichen seiner mir be- 
wiesenen liebreichen Gesinnung hier beizufiigen." 
Zu gleicher Zeit kann classelbe als Zeugniss fiir das 
richtige Verständniss und die hohe Würdigilng clienen, Welche 
damals von Künstlern 11m1 zwar von solchen ersten Ranges 
für kunstwissenschaftliche Bestrebungen gehegt wurden, und 
von dem wir noch üfter auüallende Belege anzuführen haben 
werden. Es ist dies eine Eigenthümlichkeit des XV. und 
XVI. Jahrhunrlerts, auf welche sehon dic Einleitung hingewie- 
sen hat, und welche jedenfalls einen sehr wesentlichen Ein- 
HIISS auf die hohe and allgemeine Kunstblüthe der clamaligen 
Zeit gehabt hat, wie ciies auch von dem innigen uncl nahcn 
Verkehr von Künstlern und Gclehrten, sowie andererseits von 
clen wissenschaftlicheil Bestrcbungen der Künstler in Bezug 
auf künstlerische Gegenstände behaulatet Werclen kann. 
Eine Erscheinung, die spütercn, an laünstlerischoifVollendung 
untergeordneten und in vornehmer Geringschätzung aller der- 
artiger Bestrebungen befangencn Zeiten sehr wohl als ernste 
und nutzbringende Mahnung dienen kann. 
In der von dem Neffen Michel Angelds veranstaltBtGH
	        
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