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Denn, rang in schüncr Werke Kunstvermächtniss
Mit ihr ein Volk auch, weicht es endlich ihr,
Weil ein gemesshes Ziel ihm ist gegeben.
Nun, AnrPrer schon erloschenes Geclächtniss
Entziindend neu, macht jenc, mit Euch, Ihr
Der Gegnerin zum Trotz, auf cwig leben.
1m Jahre 1550 war das grosse Werk Vasarfs über (lie
Lebensbeschrcibungen der Küixstlei- im Druck vollendet; und
als derselbe wegen der Grabmäler in S. Pietro in montorio
in Rom anwesend war, überreichte er dem Michel Angelo,
dessen Lebensbeschreibung von allen damals Lebcnden allein
aufgenolnmeil war, ein Exemplar derselben.
,,Unc1 als er ihm," sagt Vasari S. 369, "dam weit älteren
and einsichtsvollcren Künstler, durch don 01' dafür viele Mit-
theilungen übel" Thatsachen erhaiteil batte, sein Werk über-
reichte, nahm es Michel Angelo mit Frouden an und sandte
auch bald, nachclem cr das Buch gelesen hutte, folgcndes von
ihm gediehtete Sonett an Vasm-i, Welchcs mir IFI-eude macht,
zu seinem Gedächtniss und als ein Zeichen seiner mir be-
wiesenen liebreichen Gesinnung hier beizufiigen."
Zu gleicher Zeit kann classelbe als Zeugniss fiir das
richtige Verständniss und die hohe Würdigilng clienen, Welche
damals von Künstlern 11m1 zwar von solchen ersten Ranges
für kunstwissenschaftliche Bestrebungen gehegt wurden, und
von dem wir noch üfter auüallende Belege anzuführen haben
werden. Es ist dies eine Eigenthümlichkeit des XV. und
XVI. Jahrhunrlerts, auf welche sehon dic Einleitung hingewie-
sen hat, und welche jedenfalls einen sehr wesentlichen Ein-
HIISS auf die hohe and allgemeine Kunstblüthe der clamaligen
Zeit gehabt hat, wie ciies auch von dem innigen uncl nahcn
Verkehr von Künstlern und Gclehrten, sowie andererseits von
clen wissenschaftlicheil Bestrcbungen der Künstler in Bezug
auf künstlerische Gegenstände behaulatet Werclen kann.
Eine Erscheinung, die spütercn, an laünstlerischoifVollendung
untergeordneten und in vornehmer Geringschätzung aller der-
artiger Bestrebungen befangencn Zeiten sehr wohl als ernste
und nutzbringende Mahnung dienen kann.
In der von dem Neffen Michel Angelds veranstaltBtGH