202
ihnen obwaltenden Verpiiichtungen unter den nachfolgenmlen
billigen Bedingungen kassirt und annullirt werden:
Zunächst also verlangt besagter- Messer Michelagnolo die
Erlaubniss, die anderen beiden Statuen, die noch zu vollenden
sind, an den besagten Raffaello, oder an wen es sonst sei,
verdingen zu dürfen, nach dem Belieben Sr. Exc. und fiir
einen anständigen Preis, der sich, wie er glaubt, auf unge-
fähr 200 Scudi belaufen wird; den Moses aber will er selbst
fertig machen und überdies will er die ganze Summe Gel-
des, die zur Vollendung des besagten Werkes gehiiren, depo-
niren, obschon ihm dies sehr beschwerlich fällt und er für
besagtes Werk dschon sehr viel ausgegeben ha-t; nämlich den
Rest, den er noch an Rafaello für (lie drei verdungenen Sta-
tuen zu zahlen hat und der sich auf ungefähr 300 Scudi be-
läuft und dann den Rest, den er noch für die Herstellung
der Einfassung und der Verzierung schuldig ist, und der sich
auf ungefaihr 500 Scudi beläuft; ferner die 200 Scudi,
oder wie vie] näthig sein Werden, um die beiden letzten Sta-
tuen zu vollenden, und endlich das Geld, welches zur Voll-
endung des letzten Frontespizes in der Ausschmückung des
besagten Grablnales gehürt, im Ganzen also 1100 oder
1200 Scudi, oder wie viel überhaupt näthig sein werden.
Dies Geld wird er in Rom in einer geeigneten Bank für den
besagten erlauchtendHerrn Herzog, seinen und des Werkes
Herrn, deponiren, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass
dasselbe nur zur Vollendung des besagten Werkes und zu
nichts Anderem zu dienen habe, und dass es zu keinem an-
deren Zwecke erhoben oder weggenommen werden dürfe.
Und ausserdem ist er bereit, so viel er vermag, fuir die
Ausführung des Werkes, sowohl in Bezug auf die Statuen,
als auf das Ornament, Serge zu tragen, damit dasselbe mit
der nüthigen Sorgfalt vollendet werde.
Auf diese Weise wird Se. Excellenz sicher sein, dass
das Werk zu Ende gebracht Werde und wissen, wo die dazu
erfo1fde1-lichen Gelder zu beschaifen sind, auch wird er es durch