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Item, damit sein Wille in Bet1feE der Belohnung dieser
seiner besagten Magd noch offenkundiger werde, so erklärt
er durch clieses sein gegenwärtiges Testament, dass er unter
dem ersten Tage dieses Monates im Hospital Sa. Maria Nuova
zu Florenz angeordnet hat, wie es aus dem Buche des be-
sagten Hospitals hervorgeht, welches das Buch des genann-
ten Lorenzo heisst, dass durch das besagte Hospital jedes
Jahr, so lange die Katharina lebt, dieser eine gewisse Menge
Korn, Wein, Oel und Getränke gepükelten Fleisches und
Greld, unrl" andere Dinge zum Lebensunterhalt und zu den
Ausgaben besagter Katharina, so lange dieselbe lebt, gage-
ben unä angewiesen werden sollen. Und deshalb hat er dies
und alles Vorbesagte kundmachen wollen, damit es besser zur
Kenntniss seiner besagten Magd käme und sie somit das,
was für sie hinterlassen und angeordnet ist, besser erlan-
gen künne.
In allen seinen übrigen Gütern und Sachen aber, in sei-
nen Rechten und Klagansprüchen"), sowie in Betreff der Forde-
rungen, die zur Zeit seines Todes noch ausstehen werden,
die alle meistentheils beweglicher Natur sein werden, macht
er zu seinen Universalerben (lie Gesellschaft und dia Vor-
steher von S. Martino zu Florenz, welche die Gesellschaft
der verschämten Annen genannt wird, mit den untenbezeich-
neten Lasten und Bedingungen, die darin bestehen, dass
die vorgenannten Vorsteher a) der besagten Gesellschaft,
so bald als dies müglich ist, nach dexn Tode des be-
sagten Lorenzo dahin sorgen sollen, äass verkauft werde,
oder dass sie verkaufen allen Hausrath und Mobilien des
besagten Lorenzo und Alles, mit Ausnahme der unten be-
zeiclineten Legate zu baarem Gelde machen. In Bezug auf
diesen Verkauf abef, namentlich die sich auf dia Malerkunst
beziehen, mahnt der Testator die genannten Vorsteher der
Liquorum. 2) In omnibus suis juribus
Gubernatores et provisores.
et actionibns.