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Item sehenkt und vermacht der Testatoi- dem besagten
blesser Franeesco Melzi, der gegenwärtig ist und aeceptirt,
den Rest seines Gehaltes und die Summe Geldes, welche ihm
noch von früherher bis auf den Tag seines 'l'odes von dem
Generalsehatzmeister M. Johann Sapin zu zahlen ist, und alle
die Summen, die er von seinem Gehalt durch besagten Sapin
erhalten hait (nicht anders aueh im Fall, dass er vor be-
sagtem Melzi stirbt), welche Grelder jetzt im Besitz des Te-
stators zu Cloux sind.
Und ebeilso schenkt und vermacht er dem besagten
Melzi alle und jede Kleidungsstücke, die er gegenwärtig zu
Cloux besitzt, sowohl zum Lohn der guten und angenehmen
Dienste, die. er ihm bisher erwiesen, ais auch für die Aus-
gaben, Besorgungen und Mühwaltungen, die er wegen der
Vollstreckung des gegenwärtigen Testamentes haben kann,
welche aber alle auf Kosten desTestators zu bestreiten sind.
Er beüehlt und will, dass die Summe von 400 SeudÜ)
welche der Kämmerer von S. lNIaria, Nuova in der Stadt
Florenz als Depositum in Händen bat, seinen in Flo-
renz wohnenden leiblichen Brüdern gegeben werde, nebst
dem Vortheil und dem Ertrage, der bis auf den heutigen
Tag von dem besagten Kämmerer an den 'l'estator geschul-
det werden mag, auf Veranlassung jenei- 400 Seudi und seit
dem Tage, an welchem ihnen dieselben von dem Testator
eingehändigt und anvertraut worden sind.
Schliesslich will und befiehlt der Testator, dass besagter
Messer Francesco da Melzo alleiniger Testamentvollstreeker
sei und bleibeg).
Und unter dem 23. Tage desselben Monats AprilMDXVIII.
bat der besagte M. Leonardo da Vinci dureh sein Testament
und obige letzte Willenserklärung dem besagten M. Baptiste.
de Vilanis, der gegenwärtig ist und aeceptirt, (las Reeht de;
dans oben
1) Scudi del sole; vergl. unten S. 108.
2) Hierauf folgen noch einige juristische Bestimnluxxgen,
angegebenc Dalum und die Namen der Zeugen.