Volltext: Kunstästhetische Sünden

 
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 ENN ich mir eine besondere Befähigung vindizieren 
  darf, so ist es entschieden die des „Sammelns." 
  Thatsachen beweisen. Meine  in der Haupt- 
  sache  in Vier bez. fünfjahren zusammengeschleppte 
Sammlung „zur Geschichte und Technik der Vervielfältigenden 
Künste" sowie meine "Vorbildersammvlung, für Kunst und Kunst- 
Gewerbe" werden von Fachleutenals die umfangreichsten in 
Privatbesitz behndlichen bezeichnet. Somit werden selbst meine 
Feinde  und deren habe ich mehr als genug  mir als Kunst- 
sammler die Note I zugestehen müssen. Allein ich bin dabei 
nicht stehen geblieben. Ich habe stets bei meiner Lektüre alle 
diejenigen Stellen, geistreichen Gedankenblitze, selbst XVitze und 
Kalauer gesammelt, die in entsprechender Be- und Umarbeitung 
 geeignet wären mir als Material zu meinen öffentlichen Vorträgen 
zu dienen, um die ich gelegentlich meiner Kunstgewerblichen 
Wanderausstellungen wiederholt angegangen wurde. So ent- 
standen u. a. auch die jetzt gedruckt vorliegenden Vorträge, Bei 
beiden kann ich kaum die Hälfte als mein wirkliches geistiges 
Eigentum beanspruchen. Ernstlich verletzen können solche 
"Bierreden" eigentlich nicht. Die Pfeile sind, trotzdem sie viel- 
leicht hier und da treffen mögen, weder besonders gespitzt noch
	        
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