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A. L
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ENN ich mir eine besondere Befähigung vindizieren
darf, so ist es entschieden die des „Sammelns."
Thatsachen beweisen. Meine in der Haupt-
sache in Vier bez. fünfjahren zusammengeschleppte
Sammlung „zur Geschichte und Technik der Vervielfältigenden
Künste" sowie meine "Vorbildersammvlung, für Kunst und Kunst-
Gewerbe" werden von Fachleutenals die umfangreichsten in
Privatbesitz behndlichen bezeichnet. Somit werden selbst meine
Feinde und deren habe ich mehr als genug mir als Kunst-
sammler die Note I zugestehen müssen. Allein ich bin dabei
nicht stehen geblieben. Ich habe stets bei meiner Lektüre alle
diejenigen Stellen, geistreichen Gedankenblitze, selbst XVitze und
Kalauer gesammelt, die in entsprechender Be- und Umarbeitung
geeignet wären mir als Material zu meinen öffentlichen Vorträgen
zu dienen, um die ich gelegentlich meiner Kunstgewerblichen
Wanderausstellungen wiederholt angegangen wurde. So ent-
standen u. a. auch die jetzt gedruckt vorliegenden Vorträge, Bei
beiden kann ich kaum die Hälfte als mein wirkliches geistiges
Eigentum beanspruchen. Ernstlich verletzen können solche
"Bierreden" eigentlich nicht. Die Pfeile sind, trotzdem sie viel-
leicht hier und da treffen mögen, weder besonders gespitzt noch