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Achter
Abschnitt.
führte eine solche zu verhängnisitollen Folgen. Die
französische Gesandtschaft stand zu den Unrnhestiitern
in Beziehungy und als päpstliche Truppen geg'en diese
aufgeboten Wlll'(lßll, versuchte der französische General
Duphot eine Vermittlung: Hierbei wurde er von den
lruppen ohne Recht und Ursache in wilder Älieitlenschait
getödtet. Es konnte nicht lange dauern, bis die Republik
ihre Rache nahm. Schon i111 Februar 1798 eilte Berthier
mit einem Heere herbei, besiegte leicht die Iiälwstlichen
Truppen und erklärte die weltliche Herrschaft des Papstes
für aufgehoben. Die römische Republik wurde proklamirt.
Die 'l'ag'e Cola di Rienzols schienen wiedergekehrt. Sena-
toren, (Jonsuln, Ülliibunen wurden gewählt, und das ganze
Pathos des alten Rom, welches dem Italiener noch immer
so verxrandt ist, wurde aufgeboten. Niemand zweifelte,
dass die Zeit der Schmach, der päpstlichen Herrschaft
für immer dahin sei und der ewige der Freiheit
und lllenschemxtürtle angebrochen. Die Priesterseliaft liess
sich zum Teil von der übermächtigen Strömung trag'en.
zum Teil musste sie fliehen oder sich verbergen. Nur
wenige Wochen wiergiengen, so war auch für die geist-
liche Getvalt des Nachfolgers Petri in der ewigen Stadt
kein Raum mehr. Pius VI, seit bald einem Vierteljahr-
hundert im Besitz der höchsten Würde der Christenheit
und voll testgewurzelten sichren Bewusstseins derselben.
musste es erleben, dass er als Gefangener nach Frank-
reich abgeführt wurde. Das Cardinzilscollegiinn wurde
aufgelöst, seine Mitglieder flohen nach allen Richtungen,
und gerieten durch Verlust ihrer Einnahmen, Utoniiscation
ihrer Vermögen zum Tlleil in materielles Elend. Dagfegeu
"wurde Berthier wie einst Aurelian als Restitutor urbis
gefeiert und sogar durch eine Medaille verewigt, und
Frankreich erhielt von den begeisterten Römern die
Huldigung als salus generis humani. Es macht einen
seltsamen Jiiiitlrucl; und ist gewiss eines der merk-
wiirtligste-n Facta jener Völker- und staatendurclnviililenden
Zeit, dass ein (Iardinal und römischer Filrst, um sein
Leben zu fristen, eine Pension von einem Staat nach-