Volltext: System der Künste

DIE 
EINHEIT 
DER 
ARCHITEKTURWERKE  
221 
Gestalten oder mit Abbildungen von Naturgegenständen, so ergab sich 
aus der blossen Prozedur eine eigentümliche Einheitlichkeit der Formen. 
Dieser Vorgang fand im ausgedehntesten Masse statt in der textilen 
Kunst, welche mithin bezüglich des Ornaments, ebenso wie die 
Töpferei bezüglich der organischen Erscheinung, als die ursprünglich 
stilbildende Kunst zu betrachten ist. Beim Gewebe ist die eigentüm- 
lich quadrat- und kreuzförmige Schematisierung des Ornaments, des 
rein textilen, geometrischen, wie des bildlichen, objektiver Materialstil. 
Die Stilisierung des griechischen Akanthus dürfte dagegen wohl als 
subjektiver Stil aufzufassen sein; sie steht in völliger Harmonie mit 
dem Charakter der übrigen Ornamente, auch der bloss aufgemalten. 
Gelangt man ferner zu hinlänglichem Bewusstsein der ästhetischen Be- 
deutung des Geschehenen, so ist ein weiterer Schritt vorbereitet: die 
Erfindung beliebiger F ormprinzipien aus freier Phantasie, die willkür- 
liche Stilisierung. Dieselbe dient in der Architektur den beiden Auf- 
gaben, die Einheit des Artefakts auszudrücken und die schmückenden 
Bilder als unwirklich und jenem untergeordnet zu bezeichnen. Am 
Artefakt erscheint für die rein ästhetische Auffassung die Einheit des 
Gestaltungsprinzips als Ausdruck seines individuellen Wesens und 
keineswegs als Ausdruck der künstlerischen Individualität, von Welcher 
es möglicherweise herstammt. 
Der Baustil eines Volkes, Zeitalters oder einzelnen Künstlers um- 
fasst die gesamte architektonische Gestaltungsweise desselben, und 
nicht etwa bloss die Verzierung; man spricht von demselben in einem 
relativen Sinn, ohne dadurch über seine Qualität zu urteilen. Wenn 
wir es aber als ein zwingendes Gesetz der architektonischen Darstel- 
lung ansehen, dass die Formen ihrer Werke durchaus deren Zweck 
entsprechen, so ist dasselbe eine Forderung des Stils im absoluten 
Sinn, ebenso wie diejenige einer dem Material entsprechenden Form. 
Die aus dem Zweck hervorgehenden Formen dürfen also durch einen 
subjektiven Stil nicht alteriert werden, Wennanders derselbe ein voll- 
kommener und tadelloser genannt werden soll. Abgesehen von der 
verschiedenen Anordnung der Räume und der Erfindung verschiedener 
konkreter Ideen der Artefakte bleibt demnach für den beliebigen sub- 
jektiven Stil nur das Gebiet der Verzierung übrig. Hier sind aber 
unzählige Stile InögliCh und ist jeder historische Stil gleichberechtigt. 
Die gleichartige Stilisierung aller Verzierungen verlangen wir 
prinzipiell für den ganzen Raumkörper. Indessen kann auch eine 
Kombination verschiedener Stile stattfinden, wenn dieselbe in syste- 
matischer Ordnung auftritt; dies wird besonders dann zulässig sein, 
wenn die verschiedenen Stile unter sich verwandt sind und 50 ein
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.