Volltext: System der Künste

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DIE 
ARCHITEKTUR. 
Welches sind nun die für uns gültigen Kunstformen? Man muss 
ausgehen von der Idee der Artefakte, in welcher die innere Zweck- 
thätigkeit vorgestellt wird. Dieselbe erfährt ihre weiteste Ausbildung 
in dem Gegenstand der Architektur im engeren Sinn, im Gebäude. 
Gleichwohl ist sie eine sehr einfache, da sie sich im Ganzen in den 
Funktionen des Tragens, Lastens und eventuell Raumschliessens er- 
schöpft, sodass die Zahl der Kunstformen keine grosse sein kann. 
Die beiden ersteren Funktionen werden erfüllt von Säulen und 
giiltigkeit der antiken Formensprache, während letztere in der Theorie Böttichers 
ihre stärkste Begründung findet. Dies hat Semper offenbar nicht bemerkt, und so 
geht denn aus einer Reihe von Stellen seines NVerkes, sogar gerade aus der Begrün- 
dung sciner Erklärung, dass die Böttichefsche Untersuchung verworfen werden müsse, 
hervor, dass er dieselbe, im Widerspruch mit seinen Worten, selbst als notwendig 
empfand. A. a. O. (I, S. 475, Anm.) sagt er: "Nicht jedes konsequent durchgeführte 
System einer Formgebilng ist deshalb ein Organismus; dieser bedingt das Hervor- 
treten gewisser formaler Erscheinungen, die sich als Lebensäusserungen kund- 
geben.  Der gotische Pfeiler mit seinen Gewölbribben, wenn auch noch so konse- 
quent durchgeführt, und obschon mit lockerem Blattschmucke an seinem Knaufe 
ungenügend und äusserlich als Organismus symbolisiert, ist und bleibt immer nur 
eine Struktur." Die griechische Säule aber mit ihrer unmittelbar deutlichen zweck- 
lichen Gliederung ist ihm "organisch." Ich glaube, Semper hatte Bötticher missver- 
standen, veranlasst durch dessen Ausdehnung des Begriffs der Kunstform auf die 
symbolischen Ornamente. Dadurch schien ihm die antike Formensprache zu äusser- 
lich aufgefasst und als nicht genügend gesichert, ein Übelstand, dem er durch seine 
technische Begründung der Formen abzuhelfen hoffte.  AdolfGöller findet (vergl. 
dessen "Entstehung der architektonischen Stilformen", Stuttg. 1888, S. 2), dass die 
Lehre Böttichers "nicht minder berechtigt" sei, „als jede andere persönliche Äusse- 
rung eines ästhetischen Wohlgefallens." Indessen wäre sie dann als Lehre eben 
nicht berechtigt. Göller gebraucht statt der Bezeichnung "Kunstform" das Wort 
"Schmuckforni" und verrät dadurch, dass ihm das Wesen der Sache nicht klar ge- 
worden ist, wie er denn die organische Schönheit der Architekturwerke überhaupt 
völlig beiseite setzt. Die "Schmuckforin" ist ihm neben der Werkform "ästhetischer 
Überfluss"; er führt als Beispiel (S. 5 a. a. O.) die Verzierungen eines schmiede- 
eisernen Gitters an, welche doch niemals Kunstformen sind. Dadurch "ovird kein 
grosses Vertrauen auf seine Behandlung der Stilgeschichte als einer Reihe von Ver- 
änderungen eines blossen Formbedürfnisses der Menschen erweckt. Friedrich 
Visch er (vergl. dessen Ästhetik S 557) hat Kunstform und Ornament ebenfalls zu- 
sammengeworfen. Er spricht sich dahin aus, dass man durch die Unterscheidung 
von Kunst- und Kernform die Architektur zu einer bloss "anhängenden" Kunst 
mache, „wohin doch vielmehr nur das dem gewöhnlichen Wohnbedürfnis dienende 
Kunsthandwerk gehöre, welches den Schmuck nur so ansetze, wie an einen Tisch 
oder Stuhl." Es bedarf kaum mehr der Ausführung, welche Verkehrtheiten dieses 
Urteil enthält. Architektur und Kunsthandwerk unterscheiden sich im Prinzipe durch 
nichts als die Gegenstände, und weder in jener noch in diesem sind die Kunst- 
formen blosse Anhängsel.
	        
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