Volltext: System der Künste

DIE 
ORGANlSCI-IE 
SCHÖNHEIT 
DER 
ARCHITEKTURWERKE. 
173 
Gar nichts anderes ist, wie wir schon einmal (s. o. die Anmer- 
kungen auf S. 21 und 36) dargethan haben, bei den organischen 
Naturgebilden, bei der Gestalt der Menschen und Tiere, der Fall. 
Gerade wie bei den Artefakten beruht ihre Wesensschönheit auf der 
äusseren und inneren Zweckmässigkeit ihres Körpers in derErschei- 
mmg, und auch dort muss mit Rücksicht auf den Zweck, aber darf 
nicht interessiert geurteilt werden (s. oben die Anm. auf S. 32). Daher 
ist, wenn man hiefür den Ausdruck "unfreie" oder "dienende" Schön- 
heit gebrauchen will, alle und jede Schönheit des Wesens organischer 
Körper unfreie (nach Kant: nanhängende") Schönheit. Und zwar 
bleibt sie dies auch im Bilde (Gemälde oder Bildwerk), während wir 
schon dem Naturgebild gegenüber nur nach dem vorgestellten, nicht 
nach dem praktischen Zweck urteilen durften. 
Der äussere Zweck des Haus es , des vornehmsten Artefakts, scheint 
historisch zuerst verwirklicht worden zu sein in gewissen primitiven 
Gebilden, welche zur Behausung dienen können, nämlich im Zelt und 
in der Felsenhöhle. Es ist deshalb natürlich, dass man vielfach in 
einem oder dem anderen die ursprüngliche, eine Idee des Hauses er- 
blicken zu dürfen meinte und auf historischem Wege die Richtigkeit 
dieser Meinung zu beweisen hoffte. Allein was früher war, die Stein- 
höhle oder das Zelt, wird man nicht feststellen können; es kommt 
auch gar nicht darauf an, denn früher als beide war das Bedürfnis der 
Behausung, welches der Mensch eben in der Weise befriedigt, wie es 
die vorhandenen Mittel ihm am bequemsten gestatten. Daher wird 
in frühen Kulturperioden im Flachland allemal das Zelt, im Gebirge 
die Höhle als erstes Werk der Architektur auftreten. Die _ldee_ der, 
ßghausung hängt aber davon nicht ab, sie ist vielmehr in beiden 
Fällen die gleiche und wird immer die gleiche bleiben: sie besteht in 
dem  Dieser Zweck muss 
Entscheidung überlassen, ob ihm die praktischen Vorzüge eines künstlerisch minder- 
wertigen Entwurfs mehr wert sind, als die ästhetischen Vorzüge eines anderen, 
praktisch immerhin brauchbaren, oder umgekehrt. Vielleicht könnte 1113.11 sich auch 
durch eine Teilung der beiden Aufgaben helfen. Sobald man einmal dem praktischen 
Gesichtspunkt den Vorzug giebt, bedeutet nach strenger Logik der ästhetische gar 
nichts mehr. Und wenn dies in einer Konkurrenz geschieht, welche allgemein als 
eine künstlerische betrachtet wird, so folgt daraus nicht minder eine Beirrung des 
öffentlichen Urteils, wie eine Ungerechtigkeit gegen die Künstler.  Das Verhältnis 
zwischen "utilitärer und ästhetischer Zweckniässigkeit" hat auch Rud. Adamy in 
Seiner "Arehigektonik" (Hannover seit 1883, I. Bdchn., Kap. II) behandelt. Er ge- 
langt zu dein Resultat, dass die Architektur „ein Bund des Nützlichen und Schönen" 
sei, was im Ganzen genommen gewiss richtig ist.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.