DIE
ARCHITEKTUR.
DIE
ORGANISCHE SCHÖNHEIT
ARCHITEKTURWERKE.
DER
ÄZISSETFT
und
zämerer
Z wecÄ? ,
die
Idee
den"
A rleffakls.
'17 _ IE Werke der Architektur sind Gegenstände der wirklichen
E6) Welt. Sie sind als solche physikalischen Gesetzen unter-
ggf worfen, von deren Befolgung ihr Bestand und ihre dauernde
Ä b i; Haltbarkeit abhängt. Sie können aber diese Gesetze be-
folgen, ohne dass sie deshalb auf die Bezeichnung als Kunstwerke
Anspruch erheben dürften. Man könnte ferner diese soliden und
brauchbaren Artefakte auch mit allerhand Schmuck, Bildwerk und
Farbe, verzieren; Verzierung bildete wohl historisch den Anfang aller
in künstlerischer Absicht schaffenden Architektur. Allein damit wäre
noch nichts geschehen, was das Bauwerk selbst in seinem inneren
Wesen zum Kunstwerk machen könnte. Endlich ist es möglich, dass
der komplizierte Raumkörper, welchen ein solcher Gebrauchsgegenstand
bildet, von einem oder mehreren Gesichtspunkten aus durch seinen
Umriss u. derg]. gefällig wirkt. Allein diese Schönheit seiner Er-
scheinung hat gleichfalls mit seinem inneren Wesen nichts zu thun.
Das Artefakt kann vielmehr an und für sich nur dadurch zum Kunst-
werk und Gegenstand ästhetischen Genusses erhoben werden, dass die
Bedeutung des Ganzen und seiner Teile in die Erscheinung tritt.
Diese Bedeutung geht aber einzig und allein hervor aus dem Zweck
des Gebilds, und die Schönheit desselben ist demnach gleich sei-
ner Zweckmässigkeit in ihrer Erscheinung.
Diese Zweckmässigkeit muss noch genauer bestimmt werden.
Man kann unterscheiden zwischen dem Zweck des ganzen Artefakts