Volltext: System der Künste

DIE 
ARCHITEKTUR. 
DIE 
ORGANISCHE SCHÖNHEIT 
ARCHITEKTURWERKE. 
DER 
ÄZISSETFT 
und 
zämerer 
Z wecÄ? , 
die 
Idee 
den" 
A rleffakls. 
'17 _ IE Werke der Architektur sind Gegenstände der wirklichen 
E6) Welt. Sie sind als solche physikalischen Gesetzen unter- 
ggf worfen, von deren Befolgung ihr Bestand und ihre dauernde 
Ä b i; Haltbarkeit abhängt. Sie können aber diese Gesetze be- 
folgen, ohne dass sie deshalb auf die Bezeichnung als Kunstwerke 
Anspruch erheben dürften. Man könnte ferner diese soliden und 
brauchbaren Artefakte auch mit allerhand Schmuck, Bildwerk und 
Farbe, verzieren; Verzierung bildete wohl historisch den Anfang aller 
in künstlerischer Absicht schaffenden Architektur. Allein damit wäre 
noch nichts geschehen, was das Bauwerk selbst in seinem inneren 
Wesen zum Kunstwerk machen könnte. Endlich ist es möglich, dass 
der komplizierte Raumkörper, welchen ein solcher Gebrauchsgegenstand 
bildet, von einem oder mehreren Gesichtspunkten aus durch seinen 
Umriss u. derg]. gefällig wirkt. Allein diese Schönheit seiner Er- 
scheinung hat gleichfalls mit seinem inneren Wesen nichts zu thun. 
Das Artefakt kann vielmehr an und für sich nur dadurch zum Kunst- 
werk und Gegenstand ästhetischen Genusses erhoben werden, dass die 
Bedeutung des Ganzen und seiner Teile in die Erscheinung tritt. 
Diese Bedeutung geht aber einzig und allein hervor aus dem Zweck 
des Gebilds, und die Schönheit desselben ist demnach gleich sei- 
ner Zweckmässigkeit in ihrer Erscheinung. 
Diese Zweckmässigkeit muss noch genauer bestimmt werden. 
Man kann unterscheiden zwischen dem Zweck des ganzen Artefakts
	        
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