D- (l M Schlüsse seiner Untersuchung über die Vereinigung der
ä' Künste trifft v. Hartmann mit G. Engel in der Ansicht
er ""51 zusammen, dass ein Zusammenwirken mehrerer Kunstarten
wohl zulässig sei, indem dabei zwar jede von ihnen eine
"Einbusse" erleide, aber zugleich wieder insofern ein Gewinn erzielt
werde, als jede Einzelkunst für sich nie „das ganzeiSchöne" geben
könne. v. Hartmann erklärt den von Engel gewonnenen Gesichts-
punkt für denjenigen, welcher in der Frage „hinfort für die Ästhetik
allein massgebend sein kann." Indessen giebt jede Kunstart das Schöne,
welches sie darstellen will und kann, ganz; und es wäre nicht im
Hinblick auf einen dafür einzutauschenden Gewinn, sondern überhaupt
gleichgültig, wenn bei der Verbindung eine oder die andere Kunst
eine Einbusse erlitte. Denn die Künste sind an und für sich bloss
Darstellungsmittel, aber nicht Gegenstand der Betrachtung, und der
Grund ihrer Vereinigung ist lediglich die Vollständigkeit des zu er-
zeugenden Bildes. Während infolge derselben sodann auch eine all-
seitige Schönheit des Bildes eintreten kann, findet die behauptete
Einbusse gar nicht notwendig oder in jedem Falle statt: die plastische
Kunst erfährt keine Einbusse an polychromen Bildwerken und das
Bühnengemälde keine solche durch das dramatische Kunstwerk, noch
ist dies umgekehrt der Fall.
Dass das Gesamtkunstwerk die Gefahr des Vordrängens von
Nebensachen, welches dem Drama verderblich wäre, jederzeit in sich
birgt, lässt sich nicht bestreiten. Aber es giebt einen Punkt des ab-
soluten Gleichgewichts aller zusammenwirkenden Faktoren, welcher
getroffen werden kann. Freuen wir uns, dass gerade das Gesamt-
kunstwerk der unerträglichen Erscheinung des Dramas in der früheren
Oper ein Ende gemacht, dass es den Sänger zum dramatischen Künst-
ler erhoben hat. Jakob Burckhardt erklärt den Umstand, dass" die
Italiener der Renaissance kein Drama erzeugt haben, daraus, dass es