III.
DIE
VERBINDUNG
DER
MUSIK
MIT
ANDEREN
KUN STARTEN.
' yß-lENN wir nicht die Vereinigung von Künsten als irgend-
welchen ästhetischen Zweck betrachten, sondern die Dar-
stellung eines Gegenstandes, fdess? totale natürliche Er-
4 scheinung hierzu eine vernun tige eranlassung giebt, so
ist nach dem Drama überhaupt keine weitere Veranlassung derart
mehr möglich. Denn es giebt in der wirklichen Welt keinen um-
fassenderen Vorwurf der Nachahmung, als die Begebenheiten in dem
ganzen Umfang ihrer Erscheinung. Eine zweifelhafte Frage ist es
demnach, auf welchem Wege die Musik in das einzige von uns an-
erkannte Gesamtkunstwerk eintreten könne.
Hierzu bedarf es zu allererst der Möglichkeit, dass ein musika-
lisches Kunstwerk gleichzeitig mit denjenigen perzipiert werde, mit
welchen es verbunden wird. Ausserdem müssen wir aber auch einen
vernünftigen Anlass zu der Verbindung fordern.
Der Gegenstand eines Musikstücks und eines Gedichts
wäre ein verschiedener, wenn in ersterem eine musikalische
Einheit der Gegenstand der Anschauung wäre. Die Betrach-
tung zwei verschiedener Gegenstände im selben Moment ist aber un-
möglich. Da nun alle Einzelmomente der beiden Ganzen sich parallel
gegenüber stehen würden, während ihre Einheiten verschiedene sind,
so wäre auch in diesem Fall der gleichzeitige Genuss von
Poesie und Musik einfach ausgeschlossen. Den Standpunkt,
dass das Verhältnis stets ein derartiges sei, hat v. Kirchmann ein-_
genommen. Einer vielfach, namentlich in einseitig musikalisch gebil-
deten Kreisen herrschenden Auffassung der alten Oper etc. folgend
hat sich Edu ard Hanslick in seiner Schrift „Vom Musikalisch-Schönen"