DIE
BILDENDEN
NACHAHMENDEN
KÜNSTE.
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Bemalung, weil sie schon durch die Form geben will, was Farbe geben
sollte und allein geben kann. Entgegen der Ansicht vieler, welche
glauben, dass erst durch die Bemalung der fehlerhafte Naturalismus in
der Bildnerei die letzte Vollendung erhalte, würden seine Fehler viel-
mehr gerade durch dieselbe viel leichter erkennbar, ja unerträglich
werden. Gerade die Monochromie der Skulptur begünstigt das
Hervortreten von allerlei Manieren, wie beispielsweise ihre Geschichte
von Giovanni da Bologna und Hubert Gerhard bis zu Bernini und
Pigalle darthut. Solche Manieren lassen sich aber nur rechtfertigen,
wenn sie im Bereich der natürlichen Möglichkeit bleiben, wie es z. B.
bei Lysippos der Fall war, und bedingungsweise dann, wenn sie sich
mit Klarheit unter den Gesichtspunkt eines besonderen architektonischen
Stils bringen lassen. In letzterer Beziehung muss jedoch bemerkt
werden, dass die Skulptur eine freie und selbständige Kunst ist, welche
sich von keiner anderen Kunst etwas vorschreiben zu lassen braucht
oder vorschreiben lassen darf. Wenn sie in ein Abhängigkeitsverhält-
nis zur Architektur tritt, dann freilich muss sie sich dem F ormprinzip
dieser letzteren anbequemen; aber der edelste Stil der Architektur
dürfte derjenige sein, welcher die Skulptur in ihrer Freiheit zu ver-
wenden vermag.
Anders als die freistehenden farbigen Skulpturen nähern sich
polychrorne Reliefe einer Verbindung der Malerei und
Plastik an.
Man kann unterscheiden zwischen perspektivischen Reliefen
und Reliefen im F riesstil. Erstere sind mehrfach bekämpft worden.
Gegen dieselben lässt sich jedenfalls einwenden, dass sie Kunst und
Natur in bedenklicher Weise mischen, indem die realen Körper reale
Schatten in das Bild werfen, welche mit dem beabsichtigten Schein
in Widerspruch treten. jedoch ist dieser Umstand praktisch meist
nicht sehr erheblich und wird durch Konvention leicht überwunden.
Perspektivisch liegt kein Fehler vor, insofern diese Bilder die Betrach-
tung von einem einzigen Standpunkt aus beanspruchen dürfen (Typus:
die Thüren des Ghiberti am Baptisterium in Florenz). An Architek-
turen ist ihre Verwendung unzulässig, wenn sie die Wandfläche durch-
brechen (Hospital S. Marco in Venedig), ganz fehlerhaft an Friesen,
deren struktive Symbolik sie vernichten. Eine Färbung des perspek-
tivischen Reliefs ist nicht absolut ausgeschlossen; wohl aber jede An-
deutung einer fixierten Lichtquelle durch Schatten. Das Relief im
Carriere
Vergl.
Abs.