73
zur Weiterführung
macht hat.
und
Neugründung
Zllf
Pflicht
Vor fünfzig Iahren pflegte der Staat nur eine
höhere Schule, das Iohanneum. Die Wohlhabenden
waren auf das Privatschulwesen angewiesen, die
niedrigeren Schichten auf einige Stifts- und Volks-
schulen. Heute hat das Schulwesen sein Über-
gangsstadium beinahe überwunden. Das gesamte
Volksschulwesen wurde in wenigen Jahrzehnten re-
organisiert, eine grössere Anzahl höherer Staats-
schulen hat das Privatschulwesen zurückgedrängt,
das nur noch in den höheren Mädchenschulen seine
alte Stellung behauptet.
Zur selben Zeit hat
der
Staat
die
VOIl
ihm
übernommenen wissenschaftlichen Institute umge-
staltet, erweitert und durch Neugründungen ver-
vollständigt, so dass ihr System heute dem Apparate
einer mittlern Universität gleichkommt, nur dass
es in dem musealen Teil und mit der Ausdehnung
und Einrichtung der Krankenhäuser weit darüber
hinausgreift.
Seit einigen Jahren hat die Oberschulbehörde
ein öffentliches Vorlesungswesen eingerichtet, dem
das Publikum aller Stände das lebhafteste Interesse
entgegenbringt. Das Verzeichnis der Vorlesungen
umfasst bereits alle Gebiete der Wissenschaft.
Dozenten sind die Direktoren der wissenschaft-
lichen Institute, Geistliche, Lehrer der höheren
Schulen und fir einzelne Fächer Professoren deut-
scher Hochschulen. Die Teilnahme, mit der ge-