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und
unakademisch
die
Fonn
für
das
Neue
finden
wie die unabhängigen, durch keine Rücksichten
gehinderten Bürger! Was verfehlt oder nicht recht
lebensfähig war, ging spurlos zu Grunde und brauchte
nicht, wie eine Gründung des Staates, Generationen
hindurch künstlich erhalten zu werden.
Diese Form der Neubildung ist so typisch für
Hamburg, dass die wichtigste der vielen Gesell-
schaften, die sich gemeinnützige Aufgaben gestellt
hatten, mehr als ein Jahrhundert lang Hamburg
geradezu regiert hat. Es gab Zeiten, in denen ihr
Einfluss thatsächlich weiter reichte als irgend ein
Organ des Staates.
Freilich lebte sie im Grunde nur in einer um-
gewechselten Dekoration: in ihrem Vorstande sassen
dieselben Männer, die im Senat und in der Bürger-
schaft durch die starren Formen des Verfassungs-
lebens am freieren Wirken behindert wurden.
Von 1765, ihrem Gründungsjahre, bis gegen
1870 war die Gesellschaft zur Förderung
der Künste und nützlichen Gewerbe etwas
wie ein freiwilliges Kultusministerium, das zugleich
die Funktionen eines Parlaments ausübte. Bis 1859
boten ihre Versammlungen die einzige Möglichkeit,
Hamburgische Angelegenheiten öffentlich zu be-
sprechen. Die Sitzungen der Erbgesessenen Bürger-