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und ist, für sein Thun und Lassen ein. So hart
es im einzelnen Falle einmal treffen mag, kennen
Sitte und Recht keinerlei Festlegung von Kapita-
lien für die Sicherstellung der Familie, die dem
amerikanischen und englischen Kaufmanne einen
festen Rückhalt giebt. Bei allem, was er unter-
nimmt, hat der hanseatische Kaufmann zu bedenken,
dass sogar das mitgebrachte Gut seiner Frau ver-
loren ist, wenn er sich verrechnet hat.
Auch der Bildungsgang des Kaufmannes weicht
durchaus ab von dem, was man im übrigen Deutsch-
land gewohnt ist. Nicht Gymnasium und Real-
gymnasium, sondern in sehr vielen Fällen eine
Privatschule giebt die Grundlagen. Der "Einjäh-
rige" ist das auch im übrigen Deutschland ver-
ständliche Bildungsziel der Mehrheit. Die Schule
wird früh verlassen, meist um das 16. Lebensjahr
herum. Dann folgen drei jahre Lehrzeit jeder
muss von der Pike an dienen das Dienstjahr
und ein längerer Aufenthalt in England, Frankreich
und, je nach den Geschäftsverbindungen, in irgend
einem überseeischen Weltteil, meist mit einer Reise
um die Welt verbunden.
Von
den
umfassenden
Kenntnissen
eines
Han-
seatischen Grosskaufmannes
macht
man
sich
im In-
lande nur schwer einen Begriff. An Quantität des
zu verarbeitenden Stoffes, von dessen richtiger
Beurteilung, was nicht zu vergessen, Ehre und
Existenz abhangen, an Umfang und Vielseitigkeit
des Gebietes, das nicht nur gekannt, sondern be-