83
AUFGABE
UMFANG DER
Die Ausstattung des Rathauses ist eine Aufgabe,
die alle Gebiete der hohen und der dekorativen
Künste
umfasst ,
sowie
alle
technischen
Mittel
Anspruch nimmt.
Während der technische und kunstgewerbliche
Teil principiell als höchste Angelegenheit der Ham-
burgischen Produktion hinzustellen ist, wird für die
Skulptur sowie für die malerische Ausstattung von
Wand und Decke in den Prachträumen ein anderer
Standpunkt einzunehmen sei. Hier kann es sich
nicht zunächst darum handeln, nur einheimischen
Kräften Spielraum zu gewähren, sondern es muss
gefordert werden, dass das Beste entsteht, was
Deutschland zur Zeit vermag. Denn in Bezug auf
die künstlerische Dekoration wird das Rathaus für
immer die vornehmste Leistung bilden, die für
Hamburg möglich war. Es lässt sich kein bestehen-
des oder noch zu errichtendes Gebäude denken, das
seinem Zweck nach nur eine ähnliche, geschweige
eine bedeutendere Ausstattung erfordere oder nur
vertrüge. Somit wird das Rathaus für immer den
höchsten Massstab für die künstlerische Ausstattung
von Innenräumen bei uns abgeben müssen.
Es sind deshalb mit vorsichtiger Wahl unter den
lebenden deutschen Künstlern diejenigen in Betracht
zu ziehen, von denen wir die höchste Leistung zu
erwarten berechtigt sind. Besondere Rücksicht ist
auf eründerische Naturen zu nehmen, die zugleich
Sek