DIE
AUSSTATTUNG DES HAMBURGER
RATHAUSES
Die Ausstattung des Hamburger Rathauses mit
Schmuck und Hausrat ist eine Aufgabe von grosser
politischer und höchster wirtschaftlicher Bedeutung
für unsern Staat.
In dem Rathause findet das politische Bewusst-
sein unseres tausendjährigen Gemeinwesens seinen
sichtbaren Ausdruck. Es dient nicht als Sitz einer
Kommunalbehörde, sondern der Regierung eines
selbständigen Staates, und die Bürger Hamburgs
sind deshalb berechtigt, an seine Ausstattung höhere
Anforderungen zu stellen, als bei den Rathäusern
deutscher Residenzen, Berlin nicht ausgeschlossen,
statthaft wären. Die Kraft und das Ansehen unseres
Staates beruhen nach seiner eigenartigen Verfassung
auf der bewussten, opferbereiten Teilnahme seiner
Bürger an öffentlichen Dingen, und es muss deshalb
mit allem Fleiss dahin gewirkt werden, die heran-
wachsende Generation sowie alle aus dem Reich
zuströmenden fremden Elemente zu Hamburgern
zu erziehen, deren höchsten Ehrgeiz es bildet, an
der Regierung teilnehmen zu dürfen. Da nun die
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