Volltext: Drei Programme (Bd. 4)

DIE 
AUSSTATTUNG DES HAMBURGER 
RATHAUSES 
Die Ausstattung des Hamburger Rathauses mit 
Schmuck und Hausrat ist eine Aufgabe von grosser 
politischer und höchster wirtschaftlicher Bedeutung 
für unsern Staat. 
In dem Rathause findet das politische Bewusst- 
sein unseres tausendjährigen Gemeinwesens seinen 
sichtbaren Ausdruck. Es dient nicht als Sitz einer 
Kommunalbehörde, sondern der Regierung eines 
selbständigen Staates, und die Bürger Hamburgs 
sind deshalb berechtigt, an seine Ausstattung höhere 
Anforderungen zu stellen, als bei den Rathäusern 
deutscher Residenzen, Berlin nicht ausgeschlossen, 
statthaft wären. Die Kraft und das Ansehen unseres 
Staates beruhen nach seiner eigenartigen Verfassung 
auf der bewussten, opferbereiten Teilnahme seiner 
Bürger an öffentlichen Dingen, und es muss deshalb 
mit allem Fleiss dahin gewirkt werden, die heran- 
wachsende Generation sowie alle aus dem Reich 
zuströmenden fremden Elemente zu Hamburgern 
zu erziehen, deren höchsten Ehrgeiz es bildet, an 
der Regierung teilnehmen zu dürfen. Da nun die 
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