Volltext: Drei Programme (Bd. 4)

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zeichnern der Denkschrift und den Rathausbaumeistern 
herbeizuführen. 
Wir haben unsere Hoffnungen endgültig begraben. 
Als diese Versuche angestellt wurden, eine grosse 
Aufgabe der künstlerischen Produktion und Erziehung 
dienstbar zu machen, fehlte in der Verwaltung und 
Regierung der meisten deutschen Städte eine Be- 
hörde, die auf dem Gebiet der Kunst die Interessen 
der Allgemeinheit gegenüber den Ansprüchen einzelner 
Verwaltungsabteilungen zu vertreten hat. 
Alle anderen Angelegenheiten haben ihre be- 
rufene Vertretung, nur die Kunst nicht. llVo es sich 
um einen Monnmentalbau, um Denkmäler, um die 
künstlerische Ausstattung von Staatsgebäuden, um 
den künstlerischen Charakter von Öffentlichen An- 
lagen handelt, können tausend Zufälligkeiten dazu 
beitragen, dass von allen Möglichkeiten die verhängnis- 
vollste zur Thatsache wird. Zwar haben Magistrat 
und Stadtverordnete die Pflicht, alle bedeutenderen 
Entwürfe zu prüfen. Aber sie müssen im Plenum 
beraten, was ihre Thätigkeit auf künstlerischem Ge- 
biet schon an und für sich zur Unfruchtbarkeit ver- 
dammt, und bei der Wahl ihrer Mitglieder steht 
naturgemäss nicht die Rücksicht auf ihr künstlerisches 
Urteil im Vordergrund.  
Wollen die deutschen Städte sich vor Über- 
raschungen 
oder 
gar 
Katastrophen 
bewahren , 
SO
	        
Waiting...

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