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zeichnern der Denkschrift und den Rathausbaumeistern
herbeizuführen.
Wir haben unsere Hoffnungen endgültig begraben.
Als diese Versuche angestellt wurden, eine grosse
Aufgabe der künstlerischen Produktion und Erziehung
dienstbar zu machen, fehlte in der Verwaltung und
Regierung der meisten deutschen Städte eine Be-
hörde, die auf dem Gebiet der Kunst die Interessen
der Allgemeinheit gegenüber den Ansprüchen einzelner
Verwaltungsabteilungen zu vertreten hat.
Alle anderen Angelegenheiten haben ihre be-
rufene Vertretung, nur die Kunst nicht. llVo es sich
um einen Monnmentalbau, um Denkmäler, um die
künstlerische Ausstattung von Staatsgebäuden, um
den künstlerischen Charakter von Öffentlichen An-
lagen handelt, können tausend Zufälligkeiten dazu
beitragen, dass von allen Möglichkeiten die verhängnis-
vollste zur Thatsache wird. Zwar haben Magistrat
und Stadtverordnete die Pflicht, alle bedeutenderen
Entwürfe zu prüfen. Aber sie müssen im Plenum
beraten, was ihre Thätigkeit auf künstlerischem Ge-
biet schon an und für sich zur Unfruchtbarkeit ver-
dammt, und bei der Wahl ihrer Mitglieder steht
naturgemäss nicht die Rücksicht auf ihr künstlerisches
Urteil im Vordergrund.
Wollen die deutschen Städte sich vor Über-
raschungen
oder
gar
Katastrophen
bewahren ,
SO