Noch in demselben Jahre erschien die Denkschrift
im Verlage von Otto Meissner in Hamburg mit
folgender Einleitung:
"Ein Hoher Senat gestattet den Unterzeichnern,
die im März 1889 eingereichte Denksckrift über die
künstlerische und kunstgewerbliche Ausstattung des
Hamburger Rathauses zu veröffentlichen.
"Wir machen von dieser Erlaubnis Gebrauch, um
die wichtige Angelegenheit, von deren Behandlung
nach unserm Ermessen die Zukunft der einheimischen
Produktion wesentlich abhängt, zur öifentlichen Dis-
kussion zu stellen und geben uns der Hoffnung hin,
dass die Hamburgische Presse und die zahlreichen
Vereine, die sich der Pflege hamburgischer Interessen
widmen, die brennende Frage nach allen Seiten be-
handeln werden.
„Dem Inhalt der Denkschrift, welche die Bedeutung
einer aller Zweige der künstlerischen und gewerb-
lichen Thätigkeit umfassenden Aufgabe, wie die
Ausstattung des Rathauses, für die Produktion unseres
Gemeinwesens, sowie die Massnahmen, welche sich
zur Ausnutzung empfehlen, klar zu legen sucht,
haben wir heute nur wenige Hinweise hinzuzufügen.
Zur Zeit der Abfassung, ein halbes Jahr nach
Vollzug des Zollanschlusses, liess sich noch nicht
übersehen, welchen Einfluss diese einschneidende
Veränderung der ökonomischen Bedingungen auf
unser Gewerbe ausüben würde. Ob die grossen
Hoffnungen, welche unser Gewerbestand auf die Er-
schliessung des deutschen Marktes gesetzt hat, so-