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hinderten, dass dieser oder ein anderer Entwurf zur
Ausführung kam.
Unterdess hatte sich der Senat im alten Waisen-
hause eingerichtet und die Bürgerschaft tagte in den
Räumen der Gesellschaft zur Förderung der Künste
und nützlichen Gewerbe, der der Staat nach dem
Brande von 1842 als Anerkennung ihrer unschätz-
baren Verdienste den Grund und Boden des alten
Rathauses für den Bau ihres Hauses überlassen hatte.
Mit der Zeit hatte man sich an das Provisorium
gewöhnt, und da die Übelstände infolgedessen nur
ab und zu gefühlt wurden, gab es Stimmen, die
schliesslich von einem Neubau des Rathauses über-
haupt nichts wissen, oder ihn doch in bequeme ferne
Zukunft gerückt sehen wollten.
Dass der Senat, eng und unbequem unterge-
bracht, im alten Waisenhaus kein würdiges Heim
hatte, dass die Bürgerschaft bei der Gesellschaft zur
Förderung der Künste und nützlichen Gewerbe zur
Miete wohnte und nur durch die alte Gewohnheit
mit der Beschränktheit der Räume fertig wurde, er-
kannten und empfanden nur wenige als einen Zustand,
der auch politisch bedenklich war. Staat und Ge-
meinwesen von Hamburg drückten sich nicht aus.
Es gab keine Stelle, an der sich ein Regierungs-
palast als ein allen erkennbares Symeol des sich
seiner selbst bewussten Stadtstaats erhoben hätte.
Im gewöhnlichen Lauf der Dinge konnte die
Stadt in eigenen Räumen nicht empfangen. Bis zur
Gründung des norddeutschen Bundes machte sich