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Unstreitig wird man die Uebereinstimmung von Beobachtung
und Rechnung in vorstehenden beiden Tabellen befriedigend genug
finden.
Zur Bewährung von Satz 2, wonach z g, kann die Ta-
l P
belle X dienen, worin die Werthe von d„ d', 13„ b' nach Beob-o
achtung bezüglich der, in Tab. III verzeichneten, Werthe von D'
gegeben, und nun freilich auch noch mit Beobachtungsirrthümern
behaftet sind. Man wird aber dem Gesetze schon in den Bestim-
mungen für die einzelnen Klassen und Abtheilungen für sich nahe
entsprochen linden, nur bald nach der einen bald nach der andern
Seite etwas darum schwankend. Zur möglichsten Ausgleichung
dieser Zufälligkeiten summire man alle d„ d', 11„ 9' der Tab. X,
je M, für sich, und nehme die Verhältnisse dieser Summen, so
hat man
v '
ä): : : 4,332
z" V I
2T", z 4,346
also beide Verhältnisse fast genau übereinstimmend.
Die Bewährung des Satzes 3) suchen wir in der Bewährung
seiner beiden Folgerungen 4) und
Was nun 4) anlangt, so findet sich die Bewährung in Ta-
belle III, sofern G überall der Grösse nach zwischen D' und G füllt,
mag D' ) G sein, wie bei Stillleben h ) b, oder G, wie
sonst überall.
Was 5) anlangt, so steht seine Bewährung in Zusammenhang
mit der von G). In Tabelle III sind die Werthe D' und D nicht
direct nach Beobachtung gegeben, sondern D' nach ö) aus den be-
obachteten G und C berechnet, und D nach dem so berechneten
I)' und dem bezüglich dazu beobachteten b, mittelst 6) berechnet.
Also gilt es, diese berechneten Werthe von D' und D mit den direct
aus den Beobachtungen folgenden zu vergleichen. Die directe Be-
stimmung aus den Beobachtungen hat nun freilich wegen der zu-
fälligen Unregelmassigkeiten der Vertheil-ung Schwierigkeiten; doch
lassen sich trotz derselben so weit angenäherte direcle Bestim-
mungen für D' und D gewinnen, um die Zulässigkeit der gegebenen
Piechnungsregeln für diese Werthe danach beurtheilen zu können.
Fassen wir zuerst D ins Auge.
Eine ziemlich rohe, doch einfache, Methode directer Bestim-