Volltext: Vorschule der Aesthetik (Theil 2)

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dass man, um einfache Vertheilungsgesetze zu gewinnen, damit 
vielmehr auf Verhältnissalaweichungen als arithmetische Ab- 
weichungen i") von einem bestimmten Werthe Bezug zu nehmen 
hat, und diess wird als Voraussetzung in die Theorie eingeführt. 
3) In Zusammenhang hiemit wird der Ausgang der Ab- 
weichungen vom dichtesten Verhältnisswerthe D' genommen, die 
Verhältnissabweichungen davon für die Verwerthung durch Bech- 
nung auf ihre Logarithmen gebracht und die Summe der so er- 
haltenen positiven logarithmischen Abweichungen in einem be- 
stimmten, ftlr verschiedene Colleclivgegenstände verschiedenen, 
Verhällniss grösser oder kleiner als die der negativen angenommen. 
Mit diesen Sätzen hängen nach einem analogen Gange, als 
ich von Encke in s. Ahh. üb. d. Meth. d. kl. Qu. im astronom. 
Jahrb. f. 4834. p. 264 1T. zur Entwickelung des Gaussschen Ge- 
setzes für vorausgesetzte Symmetrie der Abweichungen bezüglich 
des arithmetischen Mittels eingeschlagen finde, und einigen daran 
sich knüpfenden weiteren Entwickelungen alle folgenden Gesetze 
mathematisch verfolgbar zusammen, nur dass auf diesen Verfolg 
hier nicht eingegangen werden kann. 
Nach meinen bisherigen, auf eine Mehrzahl anthropologischer, 
botanischer, meteorologischer und artistischer Collectivgegenstäinde 
sich erstreckenden, Untersuchungen ist sehr wahrscheinlich, dass 
dieselben Gesetze, die hier zum Ausspruch kommen werden, prin- 
cipiell für alle gut detinirbaren, exceptionellen Störungen nicht 
unterliegenden, Collectivgegenstände gemeinsam gelten; aber bei 
Gollectivgegenstäinden von schwacher Asymmetrie der Abwei- 
lt) Seien die Masswerthe der Exemplare eines Colleclivgegenstandes all- 
gemein mit a bezeichnet, und A als Ausgangswerth der Abweichungen ge- 
nommen, so ist nach meiner Bezeichnung a-A eine einfache oder arithme- 
tische Abweichung, ä eine Verhältnissabweichung, 10g ä :log a-logA 
eine logarithmischeAbweiehung des betreffenden a von A (letztre Abweichung 
kurz so genannt, statt genauer neinfache Abweichung des log a von log Au). 
Während sich nun das Gausssche Gesetz zufälliger Abweichungen aufarithme- 
tische Abweichungen bezüglich M nach beiden Seiten gleich bezieht, findet es 
nach den weiter zu gebenden Bestimmungen auch für uns noch Anwendung, 
wenn man es vielmehr auf logarithmische Abweichungen bezüglich D' (diess in 
vorigcrn Sinne als A genommen) bezieht, und für jede Seite insbesondere 
nach der dafür geltenden mittlern logarithmischen Abweichung v, oder t" 
verwendet. '
	        
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