jetzt noch folgen, indem ich dabei an die, Th. I. S. 47 erwähnten
Schwierigkeiten erinnere, welchen die Besprechung ästhetischer
Gesetze überhaupt unterliegt und welche auch dielfolgenden tref-
fen. Dass die Gesammtheit dieser Gesetze in einem Systeme der
Aesthetik oder einer, allgemeinere Ansprüche machenden, Hedonik
(Th. l. S. 36) einmal noch conciser zu fassen, einheitlicher, frag-
lich, ob zugleich fasslicher, zu behandeln sein, und nach mancher
Beziehung zu ergänzen sein wird, um sie über den Charakter eines
Sammelsuriums hinauszubringen, glaube ich gern. Man darf ven
einem gewissermassen ersten Versuche, dieses schwierige Thema
mehr als rhapsodisch oder ganz oberflächlich zu behandeln, nicht zu
viel verlangen; jeder nach mir wird es schon desshalb leichter haben,
weil er nicht selbst der erste darin ist. Gründlich freilich wird
sich, wie schon im l Theile erinnert, und worauf zum Schlusse des
XLIII. Abschnittes noch mit einigen Bemerkungen zurückzukommen,
das Kapitel der ästhetischen Gesetze erst nach Erkenntniss eines
einheitlichen Grundgesetzes der Entstehung von Lust und Unlust
behandeln lassen; auch hienach aber dürfte die Ableitung der
einzelnen Gesetze daraus so wie Zusammenordnung aus dem Ge-
sichtspuncte desselben immer schwierig bleiben, soll sie zugleich
praktisch sein.
iiii
XXXVIIr Prineip des ästhetischen Gontrastes,
ästhetischen Folge und Versöhnung.
der
Princip
ästhet
des
sehen
Contrastes.
Wenn quantitativ oder (lualilatixi verschiedene Empiindnngs-
rcize in solchem Zusammenhange einwirken oder die Vorstellung
beschäftigen, dass ihr Unterschied auch wirklich als Unterschied
ins Bewusstsein tritt, S0 hängt daran eine Wirkung, welche nicht
als Summe der Einzelwirkungen erklärt werden kann, sondern zu
dieser Wirkung als eine, die Einzelwirkungen zugleich überstei-
gende und abändernde, Wirkung hinzutritt, die wir hier kurz und