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und daraufbezüglichren Specialgesetze der Lust und Unlust, welche
hier betrachtet werden sollen, zurückgewiesen sein, weil jene
allgemeinste Ursache doch nur als eine, alle Specialursachen ver-
knüpfende, Abstraction angesehen werden könnte, von welcher
die Brücke zu den Specialanwendungen durch die Specialgesetze
in ähnlicher Weise zu schlagen, als man auch, wenn das letzte
Grundgesetz physikalischer Kräfte oder Ursachen der Bewegung
bekannt wäre, doch immer in den Anwendungen auf die Special-
kräfte und Specialgesetze der Kräfte zurückzugeben haben wird.
Da Lust und Unlust, Gefallen und Missfallen, psychologische
Momente sind, so ordnen sich natürlicherweise auch die darauf
bezüglichen, kurz ästhetischen, Gesetze den psychologischen
Gesetzen unter; nur dass in einer Psychologie von zillgemeinerer
Tragweite kein Anlass ist, die ästhetischen insbesondre so ein-
gehend und in solcher Beziehung und Zusammenstellung zu be-
handeln, als es nun eben für die Zwecke der Aesthetik nöthig ist.
Insoweit die ästhetischen Gesetze Einwirkungen der Ausseuwelt
auf unsre Seele betreffen, können sie auch als in die äusscre
Psychophysik gehörig angesehen werden, die jedoch "nicht minder
weitere Interessen als die Aesthetik verfolgt, dazu schärfere Be-
stimmungen verlangt, als in dieser allgemeingesprochen bisher
möglich. Nun könnte man noch wünschen, auch die Gesetze der
Abhängigkeit der Lust und Unlust von den, diesen Seelenbestim-
mungen unmittelbarin uns unterliegenden (sog. psychophysischen),
körperlichen Zuständen oder Veränderungen zu kennen , was
Sache der innern Psychophysik; ja es besteht in dieser Ilinsicht
ein fundamentales Bedürfniss, dassich aber bis jetzt nicht erfüllen
lässt, und der Begriff der Aesthetik selbst in der Beschränkung,
wie er hier gefasst wird, schliesst die Bücksichtsnahme auf die
Beziehung der Lust und Unlust zu diesen innern Zuständen und
Veränderungen aus, über die sich_bis jetzt nur mehr oder weniger
unsichre Hypothesen aufstellen lassen.