Volltext: Vorschule der Aesthetik (Theil 1)

Lust und Unlust, theils ihre Abhängigkeit von schon zuvor ge- 
gebenerLust und Unlust; wonach pri mä re und secundäre Ge- 
setze. In sofern "man an den Gegenständen Form und Inhalt unter- 
scheidet, ein Unterschied, der jedoch noch bestimmterer Erklärung 
laedarf, kann man auch darauf bezügliche Formalgesetze und 
s a c h l i c h e Gesetze unterscheiden. 
Von den folgends besonders vorzuführenden Gesetzen bieten 
die beiden ersten, das Gesetz der Schwelle und der l-lülfe mit 
dem dabei gelegentlich erwähnten Wachsthumsgesetze, Beispiele 
quantitativer Gesetze oder Principe; die folgenden, das der ein- 
heitlichen Verknüpfung, der Wahrheit und Klarheit, Beispiele 
qualitativer Gesetze. Diese drei gehören zugleich zu den primären 
und Formalgesetzen, indess das Associationsgesetz zu den secun- 
dären gehört. 
Die klare Auseinandersetzung, Priieisirung und Verwendung 
der ästhetischen Gesetze wird durch folgende drei Umstände er- 
sclnvert. Einmal greifen die Bedingungen der Lust und Unlust, 
die man aus gewissem Gesichtspuncte unterscheiden kann, doch 
aus anderm Gesichtspuncte durch ein gemeinsames Moment in 
einander über, wo es dann theoretisch nicht leicht und zum Theil 
nicht möglich ist, sie in reiner Goordination auseinanderzuhalten; 
zweitens kommen diejenigen, die man aus abstractem Gesichts- 
puncte unterscheiden kann, doch in der Wirklichkeit nicht so 
abstract vor, sondern compliciren sich mehr oder weniger, wo es 
dann in den Anwendungen schwer fällt, überall zu scheiden, was 
auf Rechnung der einen oder andern Bedingung kommt, so wie 
schwer reine Belege für die Wirkung der reingefassten zu finden. 
Drittens haben alle, auf specielle Lusthetiingtlngen bezüglichen, Ge- 
setze insofern eine beschränkte Gültigkeit, als entgegenstehende 
Bedingungen im Falle des Ueberwiegens auch entgegenstehende 
Erfolge zulassen, wonach diese Bedingungen nur mit sorgfältiger 
Rücksicht auf ihre möglichen Gonflicte unter einander zulänglich 
erörtert werden können. 
Diese Nachtheilc würden zwar principiell wegfallen, wenn 
wir von den Specialquellen der Lust und Unlust zur allgemeinStcn 
letzten Grundbedingung derselben, die in alle eingeht, sie selbst 
erst zu Lust- und Unlustquellen macht, aufzusteigen vermochten ; 
aber selbst, wenn diess gelungen wäre, was nicht der Fall ist, 
würde man doch in den A nwendungen auf die Specialquellen
	        
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