Lust und Unlust, theils ihre Abhängigkeit von schon zuvor ge-
gebenerLust und Unlust; wonach pri mä re und secundäre Ge-
setze. In sofern "man an den Gegenständen Form und Inhalt unter-
scheidet, ein Unterschied, der jedoch noch bestimmterer Erklärung
laedarf, kann man auch darauf bezügliche Formalgesetze und
s a c h l i c h e Gesetze unterscheiden.
Von den folgends besonders vorzuführenden Gesetzen bieten
die beiden ersten, das Gesetz der Schwelle und der l-lülfe mit
dem dabei gelegentlich erwähnten Wachsthumsgesetze, Beispiele
quantitativer Gesetze oder Principe; die folgenden, das der ein-
heitlichen Verknüpfung, der Wahrheit und Klarheit, Beispiele
qualitativer Gesetze. Diese drei gehören zugleich zu den primären
und Formalgesetzen, indess das Associationsgesetz zu den secun-
dären gehört.
Die klare Auseinandersetzung, Priieisirung und Verwendung
der ästhetischen Gesetze wird durch folgende drei Umstände er-
sclnvert. Einmal greifen die Bedingungen der Lust und Unlust,
die man aus gewissem Gesichtspuncte unterscheiden kann, doch
aus anderm Gesichtspuncte durch ein gemeinsames Moment in
einander über, wo es dann theoretisch nicht leicht und zum Theil
nicht möglich ist, sie in reiner Goordination auseinanderzuhalten;
zweitens kommen diejenigen, die man aus abstractem Gesichts-
puncte unterscheiden kann, doch in der Wirklichkeit nicht so
abstract vor, sondern compliciren sich mehr oder weniger, wo es
dann in den Anwendungen schwer fällt, überall zu scheiden, was
auf Rechnung der einen oder andern Bedingung kommt, so wie
schwer reine Belege für die Wirkung der reingefassten zu finden.
Drittens haben alle, auf specielle Lusthetiingtlngen bezüglichen, Ge-
setze insofern eine beschränkte Gültigkeit, als entgegenstehende
Bedingungen im Falle des Ueberwiegens auch entgegenstehende
Erfolge zulassen, wonach diese Bedingungen nur mit sorgfältiger
Rücksicht auf ihre möglichen Gonflicte unter einander zulänglich
erörtert werden können.
Diese Nachtheilc würden zwar principiell wegfallen, wenn
wir von den Specialquellen der Lust und Unlust zur allgemeinStcn
letzten Grundbedingung derselben, die in alle eingeht, sie selbst
erst zu Lust- und Unlustquellen macht, aufzusteigen vermochten ;
aber selbst, wenn diess gelungen wäre, was nicht der Fall ist,
würde man doch in den A nwendungen auf die Specialquellen