naten, Symphonieen u. a. hat es gar kein Interesse, zu fragen,
welchen Gefühlen sie etwa angemessen sind, und die gar nicht
zu hebendc Unbestimmtheit in dieser Hinsicht heben zu wollen.
Sie sind ja nicht, wie die Compositionen von Liedern, darauf be-
rechnet, bestimmten Gefühlen der Liebe, Sehnsucht und dgl. zur
Unterstützung zu dienen, sondern durch ihre specilisch musikali-
schen und rhythmischen Beziehungen mit dem Stimmungscharaktcr,
der nun eben daran hängt, und der nicht einmal überall unge-
zwungen oder rein auf einen auch ohne Musik erzeugbaren (le-
bensverwandten) zurückzuführen ist, zu erfreuen, gleichgültig,
mit welchem Gefühle etwa dieser Stimmungscharakter in Be-'
ziehung gesetzt werden könne. Das rathen zu wollen, würde
nicht nur au sich vergeblich sein, sondern auch vom wesentlich
musikalischen Eindrücke abführen, indess bei der Composition
des Liedes die Unbestimmtheit und hiemit das Rathen dadurch
von selbst wegfallt, dass das Lied unter allen Gefühlen, auf welche
die Gomposition bezogen werden könnte, dasjenige ausspricht, auf
welches sie bezogen werden soll und sich nun auch wirklich be-
zieht, weil das Gefühl im Liede wirklich ausgesprochen mitgeht.
Aehnliche und zum Theil mit den vorigen zusammenhängende
Betrachtungen sind anzustellen, wenn sich fragt, inwiefern die
Musik im Stande sei, den Ausdruck irgend eines nicht musikali-
sehen Geschehens zu geben, und im Rechte sei, ihn geben zu
wollen. Auf S. 462 haben wir Mancherlei genannt, was die Musik
mit der Welt ausserhalb der Musik gemein hat, ja sie kann, wie
Lotze hervorgehoben, in ihrem Rhythmus und ihren Verhältnissfor-
men noch Allgemeineres und Höheres damit gemein haben. Insofern
und in so weit nun dergleichen der Fall ist, wird sie auch passend
als Einleitung oder Accompagnement zur dichterischen respectiv
dramatischen Darstellung eines Geschehens oder zu einem Gesche-
hen selbst ausserhalb der Musik dienen können, aus dem vier-
fachen Gesichtspuncte: erstens die Momente oder den Rhythmus
dieses Geschehens, insoweit es wirklich de1'en Geltendmachung
gilt, um so wirksamer zur Geltung zu bringen, zweitens die Stim-
niung, welche etwa daran hängt, zu unterstützen, drittens die
einheitliche Verknüpfung des specilisch musikalischen Elementes
mit dem Inhalt des Geschehens zu vermitteln, Viertens durch diese
Vermittelung eine Gemeinsamkeit und wechselseitige Steigerung
des Gefallene an beiden möglich zu machen.