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nicht der Fall wäre, würde zwischen den Halbtönen der kalten
und der warmen Localfarben die ähnliche Disharmonie der Ab-
wandlung eintreten, wie die oben, beim Verfahren des Colo-
rirens auf Braununtertuschung besprochene.
Auf einem grünlichen Malgrund, wie Nr. 6 z. B., würde
halbdeckendes Roth, oder rosige Carnation in Diaphanschichten
in's Graue gehende Halbtöne ergeben; die diaphan geschichteten
Halbtöne von Blaugrün oder Blau hingegen würden kein dem
entsprechendes lichtärnteres Grau, sondern ein brillantes Grün
und Grünblau zeigen. Das Umgekehrte würde auf dem Mal-
grund Nr. 7 oder Nr. 8 der Fall sein. Ein Malgrund, wie Nr. 9,
wird in Halbdeckschicht von Orange, Gelb, Gelbgrün graue
Halbtöne hervorrufen, brillante aber in Blau, Carmesin oder
Rosenroth. Um dieses Auseinanderfallen zu verhüten oder zu
corrigiren, wären also diejenigen Farben, die durch einen solchen
Untergrund nicht in's Graue gezogen würden, extra so zu unter-
malen, dass ihnen dies geschähe; oder es müssten, umge-
kehrt, die durch _die Grundfarbe in's Graue gezogenen be-
sonders so unterlegt werden, dass ihre Diaphanschichten oder
Halbtöne brillant blieben, wie diejenigen der entgegengesetzten
Richtung.
Hieraus geht hervor, dass dieses Verfahren bloss dann eine
Abkürzung der Arbeit mit sich führt, wenn sich das coloristische
Problem des Bildes vornehmlich nur in einer der beiden Haupt-
F arbenrichtungen hält.
Auch dann aber ist als unerlässliche Bedingung eines glück-
lichen Gelingens eine grosse Sicherheit des Malers sowohl in
der Zeichnung, als auch Führung des Colorites vorauszusetzen.
Es muss Alles im ersten Zug richtig ausfallen und die Noth-
Wendigkeit von Correcturen darf nicht eintreten. Denn sowie
eine Correctur in halbdeekenden Schichten zu höherem Farben-
auftrag, als hier am Platz ist, zwingt, ist es mit dem an dieser
Stelle verlangten Herwirken des Malgrundes und mit der Ge-
sammtharmonie des Colorites aus und vorüber.
Dasselbe gilt auch für das unter b ervtiähnte Verfahren.