Volltext: Die optischen Besonderheiten der Oelmalerei (Theil 1)

164- 
nicht der Fall wäre, würde zwischen den Halbtönen der kalten 
und der warmen Localfarben die ähnliche Disharmonie der Ab- 
wandlung eintreten, wie die oben, beim Verfahren des Colo- 
rirens auf Braununtertuschung besprochene. 
Auf einem grünlichen Malgrund, wie Nr. 6 z. B., würde 
halbdeckendes Roth, oder rosige Carnation in Diaphanschichten 
in's Graue gehende Halbtöne ergeben; die diaphan geschichteten 
Halbtöne von Blaugrün oder Blau hingegen würden kein dem 
entsprechendes lichtärnteres Grau, sondern ein brillantes Grün 
und Grünblau zeigen. Das Umgekehrte würde auf dem Mal- 
grund Nr. 7 oder Nr. 8 der Fall sein. Ein Malgrund, wie Nr. 9, 
wird in Halbdeckschicht von Orange, Gelb, Gelbgrün graue 
Halbtöne hervorrufen, brillante aber in Blau, Carmesin oder 
Rosenroth. Um dieses Auseinanderfallen zu verhüten oder zu 
corrigiren, wären also diejenigen Farben, die durch einen solchen 
Untergrund nicht in's Graue gezogen würden, extra so zu unter- 
malen, dass ihnen dies geschähe; oder es müssten, umge- 
kehrt, die durch _die Grundfarbe in's Graue gezogenen be- 
sonders so unterlegt werden, dass ihre Diaphanschichten oder 
Halbtöne brillant blieben, wie diejenigen der entgegengesetzten 
Richtung. 
Hieraus geht hervor, dass dieses Verfahren bloss dann eine 
Abkürzung der Arbeit mit sich führt, wenn sich das coloristische 
Problem des Bildes vornehmlich nur in einer der beiden Haupt- 
F arbenrichtungen hält. 
Auch dann aber ist als unerlässliche Bedingung eines glück- 
lichen Gelingens eine grosse Sicherheit des Malers sowohl in 
der Zeichnung, als auch Führung des Colorites vorauszusetzen. 
Es muss Alles im ersten Zug richtig ausfallen und die Noth- 
Wendigkeit von Correcturen darf nicht eintreten. Denn sowie 
eine Correctur in halbdeekenden Schichten zu höherem Farben- 
auftrag, als hier am Platz ist, zwingt, ist es mit dem an dieser 
Stelle verlangten Herwirken des Malgrundes und mit der Ge- 
sammtharmonie des Colorites aus und vorüber. 
Dasselbe gilt auch für das unter b ervtiähnte Verfahren.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.