Volltext: Die optischen Besonderheiten der Oelmalerei (Theil 1)

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derung der abgekürzten Verfahren nur noch wenig zu sagen 
übrig bleiben wird. Endlich knüpfen wir damit direkt an Vor- 
übungen an, die ein Jeder von seinen ersten Lehrjahren her kennt 
und auch später beim Zeichnen oftmals verwendete. Denn das 
Princip der Braununtertuschung auf dem weissen Grund ist kein 
anderes, als dasjenige des Zeichnens mit Stift und Kohle, oder 
mit Pinsel und Tusche, Neutraltinte, Sepia u. s. w. auf weissem 
Papier, nehmlich Abschattirung aus dem Hellen in's Dunkle 
mit allmähliger Zunahme der Schichtung des Materiales nach 
der Dunkelheit zu; und die auf der Braununtertuschung nach- 
folgende halbdeckfarbige graue Aufmodellirung hat ihr  
nur unvollkommneres  Vorbild im Lichthöhen mit weisser 
Kreide oder mit weisser Wasserfarbe auf dunklem Papier; ihr 
folgt, zu immer besserer Feststellung der allgemeinen Verhalt- 
nisse der Form, wieder ein Tuschen mit Transparentfarbe nach, 
durch welches zugleich die halbdeckfarbige Graumodellirung 
besser neutralfarbig und zu einem Mittelton gemacht wird für 
die lichthöhend darauf anzufertigende halb und ganz deckende 
localfarbige Modellirung, die ihrerseits wieder der vollendenden 
und den Schluss bildenden abschattirenden Transparentlasur 
zur hellen Unterlage dient. 
S 22. Aufzeichnung der Grgezzstazzdes auf den Maßfrmzd. 
Bei rationeller, dem durchscheinenden Charakter des Ma- 
teriales Rechnung tragender Oelmalerei muss die Farbe des Mal- 
grundes, ob hell, ob dunkel, zur Hervorbringung des optischen 
Schlusseffektes mitwirken, oder vielmehr dessen harmoniever- 
leihender Grundton bleiben. Wählen wir einen weissen, oder 
überhaupt hell reflektirenden Malgrund, so lehrt uns ein Blick 
auf die F arbentöne unsrer weissen Tafel, dass hier der Schluss- 
effekt in warmer Durchleuchtung und innerer Pracht des Colo- 
rites zu bestehen hat. Damit aber der weisse Malgrund seinen 
Dienst als die Farben durchleuchtender Reflektor thun kann, 
muss seine Reinheit von vornherein geschont werden und man 
darf ihn nicht durch unnöthige, zur Sache nicht gehörige Trü- 
bungen, Verdunkelungen und Flecken stellenweise beschmutzen. 
Dem entsprechend darf ein dunkler Malgrund, wenn wir
	        
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