Über
Erhaltung (Konservierung), Auffrischung
(Regeneration) und YViederherstellung
(Restauration) der Genlälde.
Bewahrung;
und
E1'l1altu1'1g'
der
Gemälde.
Wenn
ein
Gemälde
als
vollendet
3,115
den
des
H ätnden
Künst-
lers entlassen ist, beündet es sich je nach den Intensionen und Fäihig-
keiten des Malers in seinen1 vollkommensten Zustande. Es käme
all,
alleä darauf
zu erhalten.
dasselbe
wie
irgend
möglich ,
in
diesem
Zustande
Soll nun nicht jede dahin zielende Bemühung vergeblich sein,
so mufs der Maler mit Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Kennt-
nis das Material seiner Farben und die Art ihrer Behandlung ge-
wählt und angewendet haben. Denn wenn die Farben selbst oder
die dabei gebrauchten Bindemittel, Öle, Firnisse, sich verändern,
sei es durch Nachdunkeln, durch Verschwinden oder dadurch, dafs
sie mit anderen Farben neue chemische Verbindungen eingehen,
d. h. zerstört werden, so ist jede Bemühung gegen diese Art von
Verderben unzureichend. Wenn sich diese Übel nicht im Lauf der
ersteren Jahre nach der Vollendung zeigen, sind sie später nicht
zu befürchten. Zeigen sie sich aber, so werden sie je länger um
so stärker.
Das Gemälde mufs ferner mit einem Firnis überzogen sein,
um die sonst eingeschlagenen, d. h gleichartig unscheinbar, farb-