Volltext: P. L. Bouviers Handbuch der Ölmalerei für Künstler und Kunstfreunde

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Zehnter Abschnitt. 
Vom 
Gesetz der Farbe. 
Zeit in der Natur beobachten können. Sie bleiben je nach ihrer 
Art immer dieselben. Nun bringt wohl der Wechsel der Be- 
leuchtung, der Wechsel der Stimmungen, des geistigen und kör- 
perlichen Befindens, aufserdem Wirkliche Veränderungen im Kolorit 
der Menschen hervor, die aber für die Nachbildung in so fern 
keine Bedeutung haben, weil auf dem Bilde doch nur ein Moment, 
ein bestimmter Zustand des Gemüts und des Körpers wiederge- 
geben werden kann und soll. 
Im menschlichen Kolorit sind aber überhaupt die Töne so 
feiner Art, dafs dem Anfänger sehr oft Zweifel kommen, ob er 
einen Ton so oder anders gefärbt sieht. Eine Regel, ein Gesetz 
der Farbe Ware da etwas sehr Wünschenswertes, welches bei und 
trotz dieser Veränderungen den Anfanger lehrte, die Farbe richtig 
zu sehen, welches ihn lehrte, was trotz allerVeränderlich- 
keit das sich im-mer Wiederholende und Gleichblei- 
bende in der Erscheinung der Farbe sei. 
Der Lokalton nun mufs als das feststehende für die Farbe 
angenommen Werden. Die Veränderungen, welche eine thatsächlich 
veränderte Beleuchtung oder veränderte Zustände beim Kolorit 
hervorbringen, können wie gesagt nicht in Betracht kommen, 
weil ja. wirklich im Bilde nur ein Moment der Erscheinung nach- 
geahmt Werden kann und soll und weil alle diese Veränderungen 
durchschnittlich doch nicht so bedeutend sind, dal's nicht auch der 
Anfänger immer noch denselben Lokalton heraus erkennen könnte 
für seine Studie. 
Der Lokalton also mufs als feststehend angenommen werden. 
Dann aber kann man wohl nach den vorher angegebenen Beob- 
achtungen als Regel folgendes aufstellen: 
I. Das reine, volle Licht mufs immer den Lokalton, wie am 
hellsten, so auch am reinsten und verhaltnismafsig am 
brillantesten darstellen. Die hellen Halbtöne zeigen je 
nach dem Mafs ihrer Helligkeit und Dunkelheit den Lokal- 
ton etwas gebrochener und daher um ein geringes weniger 
brillant als im reinen Licht 1). Je dunkler der Halbton, 
1) Gebrochen aber oder 
durch eine entgegengesetzte. 
gemildert 
wird 
eine 
Farbe 
am 
wesentlichsten
	        
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