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Zehnter Abschnitt.
Vom Gesetz der Farbe.
Zweiundzwanzigste Reihe; für die Wäsche und Hintergründe.
1) Schwarz, ein Dritteil Weil's, und etwas roter, dunkler und
auch lichter Ocker. 2) Ebendasselbe mit etwas mehr Zusatz
von diesen Ockern.
Diese beiden warmen grauen Farben sollen zu den dunkeln
Schatten oder den Reflexen der Wäsche dienen, doch würde man
nach Gutdünken den Ton beim Gebrauch zu verändern haben.
Von der achtzehnten Reihe an sind die folgenden kaum als
eigentliche Mischungen zu betrachten. Da aber überall von Bou-
vier die ungefähre und wahrscheinliche Verwendung dieser Farben
mit angeführt wird, ist es dem Anfänger nützlich, davon Kenntnis
zu nehmen. Selbstverständlich aber müssen auch alle diese Mischun-
gen wie die für die Untermalung ebenfalls auf einen (etwas länge-
ren) Streifen Maltuch in ganz derselben Weise gesetzt und für die
spätere Benutzung sorgfältig aufgehoben werden. Von der Auf-
merksamkeit und Sorgfalt, mit der diese Studien, diese Mischungen
gemacht werden, wird es allerdings abhängen, dal's der Anfanger
vor der Natur den zu mischenden Fleischtönen (den schwersten in
der Malerei), nicht ratlos gegenübersteht.
Vom
Gesetz
der
Farbe.
Die Form eines Gegenstandes bleibt unverändert, wie
verschiedenartig auch die Beleuchtung, welche sie uns erkennen
läfst, sein mag. Die Beleuchtung kann von rechts oder links, von
oben oder unten kommen, sie mag stark oder schwach, weifs oder
gefarbt sein, immer wird die Form eines Gegenstandes, eines Ge-
sichts, eines Arms, eines Beins, einer Hand u. s. w. uns als die-
selbe erscheinen. Dabei ist natürlich nicht ausgeschlossen, dal's
eine Beleuchtung vorteilhafter nu- diese oder jene Form sein kann,
eine malerisch interessant, eine andere ungünstig.
Die Farbe eines Gegenstandes aber erscheint verändert
durch die Beleuchtung und zwar in zwei Beziehungen.