Volltext: P. L. Bouviers Handbuch der Ölmalerei für Künstler und Kunstfreunde

140 
Zehnter Abschnitt. 
Bouviers Palette. 
Dritte Reihe. 
1) Hellroter Ockeriund halb hellgelber Ocker ü.  2) Der- 
selbe Ton mit der Hälfte Weifs.  3) Ein kleiner Rest von dem 
vorigen mit vielem Weil's.  
Die zwei letzten Töne, besonders aber der dritte, können dazu 
dienen, um damit den Lokalton des Fleisches in den grofsen Licht- 
partieen zu malen. Man setzt noch Weil's hinzu, wenn der Lokal- 
ton der Natur es verlangt. Jetzt reinige man etwas die Glas- 
tafel. 
Vierte Reihe. 
und zwei Mal so 
der {Iälüze Weifs.  
1) Helhvoter Ocker 
 2) Derselbe Ton mit 
viel mehr Weifs. 
viel hellgelber Ocker ü. 
 3) Derselbe mit noch 
Für die gelblichsten Lichttöne des Fleisches. 
Wenn man ein sehr reines und brillantes Kolorit zu malen 
hätte, wie es viele junge Kinder und Frauen haben, so würde 
man statt des roten Ockors Zinnober und statt des lichten Ockers 
odenmit dem lichten Ocker zusammen Jaune brillant, ja selbst 
das gereinigte Neapelgelb, wenn man dieser Farbe sicher ist, 
nehmen, um die zweite, dritte und vierte Reihe zu machen. 
Es war angeraten, von jeder Farbe Nr. 1, die mit einem r 
bezeichnet ist, eine Portion zurückzubehalten. Diese auf dem 
Glase zurückbehaltene Portion mufs so grofs und dem gleich sein, 
was man bisher schon verbraucht hat. 
Mehr 
oder weniger gebrochene Töne 
Halbtöne und Schatten. 
für 
die 
Zuerst mischt man einen Teil von einer bläulichschwarzen 
Farbe, am besten also Korkschwarz, mit dem vierten Teile Kobalt 
zusammen. Diese Mischung setze man zu den reinen Farben in 
eine Ecke der Glastafel, um davon in alle ohne Weil's mit einem i? 
und Nr. 1 bezeichneten Töne zu mischen, die man hierzu aufbe- 
wahrt und deshalb eine gröfsere Quantität davon gemischt hatte. 
Man drehe jetzt die Glasplatte ein wenig, iun die folgenden 
Töne auf einer reinen Stelle mischen zu können.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.