Volltext: Handbuch der Oelmalerei für Künstler und Kunstfreunde

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Anhang. 
der Gemälde. 
Restauration 
haltig in die Leinwand nach einer oder der anderen Seite 
derselben eingedrückt worden sind. -  
Was die Risse betrifft, so soll bei noch nicht eben alten 
Bildern, auf denen die Farbenmasse eigentlich noch nicht voll- 
ständig ausgetrocknet ist, eine horizontale, natürlich sehr lange 
andauernde Lage des Bildes, nachdem der Firniss vollkommen 
abgenommen war, öfters geholfen haben, die Farben sollen sich 
allmälig _genahert und die Risse geschlossen haben.  Für alte 
und vollkommen ausgetrocknete Gemälde bleibt wohl nur die 
höchst mühsame Arbeit des Ausfüllens mit Farbe, wenn dieser 
Schaden ausgebessert werden soll und muss. 
Für die durch Druck scharfer Kanten entstandenen Beulen 
sind die Hülfsmittel ebenfalls oft, eigentlich meistentheils nicht 
vollständig ausreichend. Nachdem die Leinwand von Neuem so 
straff wie möglich aufgespannt ist, muss man das Gemälde hori- 
zontal auf eine vollkommen ebene und glatte Fläche legen, eine 
gleichfalls glatte Platte von Holz oder Stein, so beschwert als noth- 
wendig erscheint, darauf. Beides lasst man dann längere Zeit so 
ruhen, oder man versucht die Beule mit einem möglichst heissen, 
der Malerei jedoch nicht schädlichen Bügeleisen auszubiigeln. Ein 
stärkeres, jedoch nicht überall anzuwendendes Mittel, was bei 
neuer Leinwand und einem nicht zu schweren Schaden dieser 
Art sich fast immer bewahrt hat, ist, die Fäden der Leinwand 
auf der Rückseite feucht zu machen, wonach sie sich beim Auf- 
trocknen wieder straE ziehen können. Verstärkt kann dies Ver- 
fahren noch dadurch werden, dass die noch feuchte Leinwand 
mit dem warmen Bügeleisen übergangen wird. Natürlich darf das 
Feuchtmachen nicht übertrieben werden, weil sich sonst die 
Grundirung von der Leinwand ablösen könnte, und bei sehr alter 
Leinwand bleibt es immer ein gewagtes und oft gar nicht an- 
wendbares Experiment. ,  
In den Fallen, wo durchaus Abhülfe geschafft werden muss, 
weil der Schaden zu störend und die bisher angegebenen Mittel 
unwirksam geblieben sind, wird nichts erübrigen, als einen Ein- 
schnitt zu machen oder wohl gar den Ueberschuss auszuschnei- 
den, wenn. der Schaden es verlangt und die Stelle des Bildes, 
wo er sich befindet, es erlaubt und dann die zugeschärften En-
	        
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