530
Anhang.
der Gemälde.
Restauration
haltig in die Leinwand nach einer oder der anderen Seite
derselben eingedrückt worden sind. -
Was die Risse betrifft, so soll bei noch nicht eben alten
Bildern, auf denen die Farbenmasse eigentlich noch nicht voll-
ständig ausgetrocknet ist, eine horizontale, natürlich sehr lange
andauernde Lage des Bildes, nachdem der Firniss vollkommen
abgenommen war, öfters geholfen haben, die Farben sollen sich
allmälig _genahert und die Risse geschlossen haben. Für alte
und vollkommen ausgetrocknete Gemälde bleibt wohl nur die
höchst mühsame Arbeit des Ausfüllens mit Farbe, wenn dieser
Schaden ausgebessert werden soll und muss.
Für die durch Druck scharfer Kanten entstandenen Beulen
sind die Hülfsmittel ebenfalls oft, eigentlich meistentheils nicht
vollständig ausreichend. Nachdem die Leinwand von Neuem so
straff wie möglich aufgespannt ist, muss man das Gemälde hori-
zontal auf eine vollkommen ebene und glatte Fläche legen, eine
gleichfalls glatte Platte von Holz oder Stein, so beschwert als noth-
wendig erscheint, darauf. Beides lasst man dann längere Zeit so
ruhen, oder man versucht die Beule mit einem möglichst heissen,
der Malerei jedoch nicht schädlichen Bügeleisen auszubiigeln. Ein
stärkeres, jedoch nicht überall anzuwendendes Mittel, was bei
neuer Leinwand und einem nicht zu schweren Schaden dieser
Art sich fast immer bewahrt hat, ist, die Fäden der Leinwand
auf der Rückseite feucht zu machen, wonach sie sich beim Auf-
trocknen wieder straE ziehen können. Verstärkt kann dies Ver-
fahren noch dadurch werden, dass die noch feuchte Leinwand
mit dem warmen Bügeleisen übergangen wird. Natürlich darf das
Feuchtmachen nicht übertrieben werden, weil sich sonst die
Grundirung von der Leinwand ablösen könnte, und bei sehr alter
Leinwand bleibt es immer ein gewagtes und oft gar nicht an-
wendbares Experiment. ,
In den Fallen, wo durchaus Abhülfe geschafft werden muss,
weil der Schaden zu störend und die bisher angegebenen Mittel
unwirksam geblieben sind, wird nichts erübrigen, als einen Ein-
schnitt zu machen oder wohl gar den Ueberschuss auszuschnei-
den, wenn. der Schaden es verlangt und die Stelle des Bildes,
wo er sich befindet, es erlaubt und dann die zugeschärften En-