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Anhang.
der
Restauration
Gemälde.
hat den Vortheil der Unveränderlichkeit und Dauerhaftigkeit der
Farben und erlaubt je nach dem Bedürfniss ebensowohl einen
dicken, wie einen dünnen Auftrag. Dies ist aber eine sehr
wichtige und nothwendige Sache, denn wenn z. B. ein solches
ausgebessertes Loch sich inmitten einer pastos behandelten Stelle
von freier und frischer Pinselführung befand, so wird es geradezu
nothwendig sein, dass die Erhöhungen und Vertiefungen, die der
Pinsel gemacht hat, auch gleichartig fortgeführt werden, denn ein
mit derselben Farbe glatt und flach gemaltes Stück wird ganz
anders im Ton erscheinen, als ein mit derselben Farbe pastos
und frei behandeltes Stück. Die Vortheile dieses Materials zu
diesem Zweck sind unverkennbar und wohl schon überall aner-
kannt, aber freilich hat die Behandlung desselben etwas sehr Un-
bequemes und Beschwerliches im Anfang, jedoch kann und wird
ein Jeder, der sich desselben bedient, immer eine Art und Weise
der Anwendung selbst finden, die ihm allmalig bequem und hand-
gerecht wird.
Da der Zweck einer guten Restauration die Erhaltung und
wenn nöthig und möglich die Herstellung des ursprünglichen
Aussehens der Gemälde ist, nicht aber eine Veränderung dersel-
ben nach dem Sinn und Geschmack späterer Zeiten und Personen,
so wird sie ihre Einwirkung durch Malerei bei alten Bildern auf
das knappste und unumgänglich nothwendigste Mass beschränken
und beschränken müssen. Aber freilich wird sie ausser der Her-
stellung der vorher besprochenen Stellen auch noch Anderes aus-
zubessern und durch Malerei herzustellen haben können, namentlich
wenn irgend Etwas ein sichtlich als Fleck erscheinender Schaden
ist. Wenn z. B. durch irgend welche Zufälle oder Missachtung
einer früheren Zeit irgend wo vielleicht Stellen einer Lasur, eines
Gewandes, eines Colorits, eines Himmels etc. etc. in so auffälliger
Weise und in so bestimmt erkennbaren Formen zerstört und weg-
gekommen ist, dass das Verbleiben der Flocke störend, ein Zusam-
menführen der gut erhaltenen Stellen aber zweifellos ist, so wird
es erlaubt, ja sogar Pflicht einer guten Restauration sein, durch
Malerei diese störenden Flecke zu beseitigen.
Ja es giebt Fälle, wo aus den vorhandenen gut erhaltenen,
wenn auch sehr kleinen Parthieen desselben Gegenstandes, sowie