Ueber
Erhaltung
und
Herstellung
alter
Gemälde.
Bewahrung
und
Erhaltupg
der
Gemälde.
wenn ein Gemälde, als vollendet, aus den Händen des Künstlers
entlassen ist, beündet es sich, je nach den Intentionen und Fähig-
keiten des Malers, in seinem vollkommensten Zustande. Es käme
Alles darauf an, dasselbe, wie irgend möglich, in diesem Zu-
stande zu erhalten.
Soll nun nicht jede dahin zielende Bemühung vergeblich sein,
so muss der Maler mit Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Kennt-
niss das Material seiner Farben und die Art ihrer Behandlung
gewählt und angewendet haben. Denn wenn die Farben selbst
sich verändern, sei es durch Nachdunkeln, durch Verschwinden
oder dadurch, dass sie mit anderen Farben neue chemische Ver-
bindungen eingehen, d. h. zerstört werden, so ist jede Bemühung
gegen diese Art von Verderben unzureichend 1).
Das Gemälde muss ferner mit einem Firniss überzogen sein,
nicht allein um die sonst eingeschlagenen Farben deutlich und
in ihrer Frische wieder erscheinen zu lassen, sondern auch um
das Gemälde gegen eine unmittelbare Einwirkung schädlicher
Einflüsse der Atmosphäre zu bewahren.
In jedem Falle sind alle Farben und alle Oele ausserdem
doch den Einwirkungen des Lichtes und der Luftunterworfen,
siehe weiter unten.
Ueber die so schädliche Grundirung mit Bolus