Firniss trocken
abzunehmen.
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sich mit aller Sorgfalt, den Firniss auf allen lichten und hellen
Stellen vollkommen abzunehmen, auf welchen die beräucherte Fär-
bung am schadlichsten ist, wie im Fleisch, Leinenzeug, der Luft
u. dgL, darf indessen doch die braunen Parthieen nicht vernach-
lässigen, wie Hintergründe oder sehr dunkle Schatten einiger Gegen"
stände, die man für nicht so erheblich halt. Die Schatten der
Fleischparthieen erfordern eben so viel Sorgfalt, als alles Uebrige,
wenn man ihnen ihre erste Durchsichtigkeit wiedergeben will,
ohne welche sie mit den Lichtern nicht in Harmonie sein und als
schwarze Flecke erscheinen würden.
Ist alles dieses geschehen, so wascht man das Gemälde mit
einem nassen Schwamm und trocknet es auf die Weise, wie oben
gesagt worden, ab.
Ist es recht trocken, so ürnisst man es, wie _S. 481 gelehrt
worden, und zwar so, als wenn das Gemälde niemals einen Firniss
gehabt hätte; es wird dann seine erste Frische wieder erhalten,
wenn es nicht zu sehr vernachlässigt war und durch unglückliche
Zufälle, Risse oder Rauch zu sehr gelitten hatte und der Schmutz
nicht dergestalt eingewurzelt und mit der Farbe selbst verwachsen
war, dass man zu chemischen und gefährlichen Mitteln seine Zu-
flucht nehmen müsste, um sie besser zu reinigen. Die Kenntniss
und das Studium dieser verschiedenen Mittel gehört indess nicht
zu meinem Vorhaben. Es giebt so vielerlei Verfahrungsarten, es
ist so viel Mühe, Kenntniss und Geschicklichkeit dazu erforderlich,
um herauszubringen, in welcher Weise ein solches sehr altes, ganz
schwarzes Gemälde wieder lebensfrisch zu machen ist, dass ich
es nicht einmal versuchen mag ein Mehreres darüber zu sagen.
Wünscht Jemand etwas mehr davon zu wissen, so verweise ich
auf die Schriften, die von diesem Gegenstand besonders handeln.
Will man ein kostbares Gemälde Künstlern, die. sich vorzugs-
weise mit dem Restauriren beschäftigen, anvertrauen, so über-
zeuge man sich zuvor von dem Grade ihrer Geschicklichkeit und
den Methoden, deren sie sich bedienen; denn es giebt sehr viele,
"welche die Gemälde verderben, anstatt sie wieder herzustellen.
Besonders mache man es zur ausdrücklichen Bedingung, dass sie
keine Parthie übermalen dürfen, so gleichgültig sie auch scheinen
mag, ohne besondere Erlaubniss.