Einleitendes Verfahren.
Scheidung
Wäsche.
oder
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ohne Aufhören eine halbe Stunde, auf einem harten ebenen Kör-
per, wie Marmor, Glas etc., theils um die Farbe nicht zu verun-
reinigen, theils auch um nichts davon zu verlieren; denn man
muss sie unter dem Rollholz ausbreiten und mit einem Farben-
messer wieder aufheben können. Ist dies geschehen, so sammelt
man sorgfältig allen Teig zusammen und bildet daraus eine
Kugel oder eine Masse, die man im Sommer vierzehn Tage, wenn
es aber ka1t_ oder Winter ist, nur sechs bis acht Tage ruhig
stehen
lässt.
Das
Verfahren
bei
der
Scheidung
oder
Wäsche.
längeres und beschwerlicheres Verfahren.
Erstes,
Nach Verlauf der vorgeschriebenen Zeit nehme man zwei
neue reine irdene Schüsseln von Thon oder Fayence, und fülle
zwei Drittheile davon mit Wasser. Wenn die Witterung sehr
kalt ist, so nehme man ziemlich heisses Wasser; ist es nicht sehr
kalt, so nehme man laues Wasser und blos im Sommer frisches
Wasser. Dies ist wohl zu beobachten. Das kalte Wasser im
Winter würde das "Ultramarin nicht ablaufen lassen, und das
warme im Sommer würde ganz das Gegentheil hervorbringen und
viel Steinmehl mit dem Ultramarin vermischt werden lassen.
Man setze die beiden Schüsseln mit Wasser auf einen Tisch,
und nehme von der Talg- und Ultramarinpaste soviel wie eine
Nuss in die Hände (man arbeitet mit blossen Armen, um mehr
Behendigkeit zu haben). Nun wascht man die Hände mit dieser
Paste, wie mit einer Mandelseife, und taucht sie oft in das
Wasser, indem man abwechselnd eine um die andere windet, wie
beim Waschen; und bald wird man sehen, wie sich das Wasser
mit dem schönsten Azurblau färbt. Man fahre geduldig und
ohne Aufenthalt fort, denn die Operation ist unangenehm und
dauert lange.
Wenn man merkt, dass die blaue Farbe nicht mehr in Masse
und so stark gefarbt von den Händen abgeht, was gewöhnlich
nachiacht oder zehn Minuten geschieht, so lasse man die erste
Schüssel stehen, und stelle sich über die zweite, deren Wasser
dieselbe Temperatur haben muss. ÜMan fahre fort die Hände ab-