Kap. XIV.
Die norddeutschen Küstengebiete.
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an Gesimsen, Einfassungen, Friesen, Portalen und
Fagaden ein überaus anmuthiges Gepräge verleiht.
uns nun zur Betrachtung des Einzelnen.
Fenstern den
Wir wenden
Danzig.
Mit dem äussersten Nordosten haben wir zu beginnen, mit
dem einst mächtigen Freistaat Danzig, der seine Unabhängig-
keit dureh die mannigfaltigsten Geschicke zu behaupten wusste
und als eine der vier Quartierstädte der Hansa hohes Ansehen
genoss. Durfte doch ein Danziger Bürgermeister einst wagen,
dem König von Dänemark den Krieg zu erklären!
Die ältesten Zeugen künstlerischen Schaffens in Danzig sind
die kirchlichen Gebäude. Doch reicht keines derselben über das
14. Jahrhundert hinauf, ja die hauptsächlichste Thätigkeit auf
diesem Gebiete fällt bereits in die letzten Epochen mittelalter-
licher Kunstrichtung. Dies waren auch die Zeiten, in welchen
die Stadt voll kräftigen Selbstgefühles mächtig aufblühte. Ihre
Anfänge sind in Dunkel gehüllt!) Zwar wird derName schon
im 9. Jahrhundert durch den Biographen des heiligen Adalbert, des
Apostels der heidnischen Preussen, erwähnt, allein von einer festen
Stadt konnte damals in diesen Gegenden noch nicht die Rede
Sein. Im 11. Jahrhundert kam sie unter die Herrschaft der Polen
und wurde die Residenz eines Fürsten von Pommerellen, der als
Vasall der polnischen Krone die Burg von Danzig inne hatte.
Diese lag in dem Winkel, den die Radaune bei ihrem Einiiuss
in die Mottlau bildet, Wo noch jetzt in den Namen der Burg-
Strasse und der Rittergasse ihr Andenken fortlebt. An diesen
festen Punkt lehnte sich westwärts der älteste Theil der Stadt,
die Altstadt. Hier finden sich noch jetzt die Katharinen- und
Brigittenkirche, weiterhin die Bartholomäus- und die Jakobikirche,
das altstädtische Rathhaus, jetzt in ein Kreisgerichtsgebäude um-
gewandelt, und endlich in dessen Nähe die Elisabeth- und Kar-
meliterkirche. Als darauf im Anfange des 14. Jahrhunderts die
Ritter des deutschen Ordens die Stadt erobert und sich auf der
Burg festgesetzt hatten, veranlassten die neuen Herrscher im
Jahre 1311 die Gründung einer neuen Stadt, der sogenannten
Rechtstadt, neben welcher jedoch die Altstadt zunächst ihre
Selbständigkeit in eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit be-
hielt. Allmählich jedoch schwang sich die Rechtstadt zur
Vergl.
über das Geschichtliche
Gesch. Danzigs.
Löschin,
2 Bde.