Volltext: Geschichte der deutschen Renaissance (Bd. 5)

Kap. XIV. 
Die norddeutschen Küstengebiete. 
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an Gesimsen, Einfassungen, Friesen, Portalen und 
Fagaden ein überaus anmuthiges Gepräge verleiht. 
uns nun zur Betrachtung des Einzelnen. 
Fenstern den 
Wir wenden 
Danzig. 
Mit dem äussersten Nordosten haben wir zu beginnen, mit 
dem einst mächtigen Freistaat Danzig, der seine Unabhängig- 
keit dureh die mannigfaltigsten Geschicke zu behaupten wusste 
und als eine der vier Quartierstädte der Hansa hohes Ansehen 
genoss. Durfte doch ein Danziger Bürgermeister einst wagen, 
dem König von Dänemark den Krieg zu erklären! 
Die ältesten Zeugen künstlerischen Schaffens in Danzig sind 
die kirchlichen Gebäude. Doch reicht keines derselben über das 
14. Jahrhundert hinauf, ja die hauptsächlichste Thätigkeit auf 
diesem Gebiete fällt bereits in die letzten Epochen mittelalter- 
licher Kunstrichtung. Dies waren auch die Zeiten, in welchen 
die Stadt voll kräftigen Selbstgefühles mächtig aufblühte. Ihre 
Anfänge sind in Dunkel gehüllt!) Zwar wird derName schon 
im 9. Jahrhundert durch den Biographen des heiligen Adalbert, des 
Apostels der heidnischen Preussen, erwähnt, allein von einer festen 
Stadt konnte damals in diesen Gegenden noch nicht die Rede 
Sein. Im 11. Jahrhundert kam sie unter die Herrschaft der Polen 
und wurde die Residenz eines Fürsten von Pommerellen, der als 
Vasall der polnischen Krone die Burg von Danzig inne hatte. 
Diese lag in dem Winkel, den die Radaune bei ihrem Einiiuss 
in die Mottlau bildet, Wo noch jetzt in den Namen der Burg- 
Strasse und der Rittergasse ihr Andenken fortlebt. An diesen 
festen Punkt lehnte sich westwärts der älteste Theil der Stadt, 
die Altstadt. Hier finden sich noch jetzt die Katharinen- und 
Brigittenkirche, weiterhin die Bartholomäus- und die Jakobikirche, 
das altstädtische Rathhaus, jetzt in ein Kreisgerichtsgebäude um- 
gewandelt, und endlich in dessen Nähe die Elisabeth- und Kar- 
meliterkirche. Als darauf im Anfange des 14. Jahrhunderts die 
Ritter des deutschen Ordens die Stadt erobert und sich auf der 
Burg festgesetzt hatten, veranlassten die neuen Herrscher im 
Jahre 1311 die Gründung einer neuen Stadt, der sogenannten 
Rechtstadt, neben welcher jedoch die Altstadt zunächst ihre 
Selbständigkeit in eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit be- 
hielt. Allmählich jedoch schwang sich die Rechtstadt zur 
Vergl. 
über das Geschichtliche 
Gesch. Danzigs. 
Löschin, 
2 Bde.
	        
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