XIII.
K313-
Die
Binnenländcr.
nordöstlichen
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und der Bischöfe von Breslau, dazu eine herrliche Bibliothek." 1)
In der Bürgerschaft bemerkt man zunächst eine steigende Für-
sorge für Reinlichkeit der Strassen und Platze; 1513 befiehlt eine
Verordnung, 2) dass Jeder den Dünger vor seiner Thür ausführen;
dass Niemand fortan Kehricht oder andern Unrath auf den Ring,
den Salzmarkt, den Neumarkt und die Gassen schütten; dass
Keiner die Schweine auf dem Ring oder den Strassen herum-
laufen lasse, "vornehmlich an den 'l'agen, da man mit dem heil.
Leichnam umgehet oder die Kreuze hcrumträtgt." Eine gleich-
zeitige Aufzeichnung zahlt auf dem Ring sechzig Hiiuser, einige
bemalt, sammtlich drei, vier, auch fünf Gadcn (Stockwerke) hoch.
Auch die Vorderseite des Rathhauses hat Gemälde; die Stadt
besitzt im Ganzen vierzig Kirchen und elf Klöster, die Stadt-
mauer ist mit fünfzig Thürmen besetztß) Breslau hat damals,
namentlich am Ring und den Hauptstrassen, einen gewiss noch
imposanteren Eindruck gemacht als jetzt.
Von dem lebendigen Kunstsinn und der Empfänglichkeit,
welche die. Stadt auszeichneten, giebt noch jetzt die merkwürdig
frühe Aufnahme der Renaissance unverkennbares Zeugniss. Wäh-
rend in dem hoch entwickelten Nürnberg ein Meister wie Peter
Vischer noch 1496 (an dem Grabmal- im Dom) den Formen der
Gothik treu bleibt, hat ein allem Anscheine nach in Breslau hei-
mischer Künstler schon 1488 oder doch nicht viel später-i) ein
Werk im Renaissanoestil, so gut er ihn verstand, ausgeführt.
Es ist das schon erwähnte Grabmal des 1488 verstorbenen Peter
Jenkwitz und seiner 1483 ihm vorausgegangenen Ehefrau, wel-
ches man aussenl an der Elisabethkirehe, und zwar an der
östlichen Ecke der Nordseite sieht-ä) Die anspruchslose aus
Sandstein gearbeitete Tafel enthält die Reliefdarstellung des Ge-
kreuzigten mit lllaria und Johannes, darunter vier Wappen, das
Ganze eingefasst von Renaissancepilastcrn, deren monoton wieder-
holtes Laubwerk in der Füllung des Schaftes noch das schlaffe
Nie. Pol, Jahrbüeher der Stadt Breslau. II, 186. 2) Klose bei
Stenzel, seriptt. III, 214. 3) Ebenda III, 248. 4) So auffallend dies
frühe Datum ist, so liegt doch kein Grund vor, es anzuzweifeln. Wenn,
Wie es doeh wahrscheinlich, der Sohn des Verstorbenen das Grabmal er-
richten liess, so darf man wohl daran erinnern, dass derselbe von 1499
bis 1503 das kanonische Recht in Rom studirte (Klose, Breslau. pag. 386)
WQ er wohl die Renaissance kennen lernen konnte. Selbst wenn er erst
nach seiner Heimkehr das Denkmal hätte ausführen lassen, wäre es immer
noch das früheste im Norden. Doch ist dies anzunehmen nicht einmal
nöthig. S) Vgl. Dr. Luchs, die Denkmäler der St. Elisabeth-Kirche zu
Breslau. Nr. 370. Bei A. Sehultz a. a. O. liest man Seite 14 durch einen
Druckfehler 1438, während auf Seite 6 die richtige Jahrzahl steht,