Volltext: Geschichte der Renaissance in Italien (Bd. 4)

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Die Theoretiker. 
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nWeder Römer noch Griechen haben in ihren Tempeln etwas 
Aehnliches erreichte 1 
Er befreite die Kunst mehr als gut war. Sie hatte vielleicht 
keine einzige wahrhaft grosse Combination eingehiisst gehabt, 
aus Rücksicht auf ein Buch, das keinen Bogen wölben lehrte und 
selbst für das im XVI. Jahrhundert Alltägliche keine Vorschrift 
enthielt, wohl aber vor Verwilderung der Einzelformen warnte. 
 Ein verspätetes Bedauern, dass nicht auch für die Malerei ein 
solches antikes Regelbuch erhalten gebliebenz bei Armenini, de' 
veri precetti della pittura, p. 22. 
Kapitel. 
5. so. 
Leon Battista Alberti. 
Da nach einem allgemeinen Gesetz jener Zeiten die Bildung 
der Kunst vorangeht (ä. 24), so befremdet es nicht, wenn ihre 
Botin, die literarische Darstellung, auch schon an der Wiege der 
neu gebornen Architectur zu finden ist. Schon erhebt sie sich 
von der Beobachtung zur Regel und zur Theorie bei dem grossen 
Leon Battista Alberti. 2 
Auf jene Jugendschrift über die Malerei folgte sein Haupt- 
werk über das Bauwesen. Die noch eigenhändig vorhandene 
italienische Bearbeitung, arte edificatoria (in den opere volgari 
di L. B. Alberti, ed. Bonucci Tom. IV) reicht bis inls III. Buch, 
und soweit glaube ich diese citiren zu müssen; von da an aber 
den ebenfalls von ihm redigirten lateinischen Text de re aedifi- 
catoria; das fertige Werk überreichte er 1452 dem Papst Niko- 
laus V. 3 Die italienischen Ausgaben seit dem XVI. Jahrhundert 
sind Uebersetzungen Späterer. 4 
Die gothische Baukunst war lauter Rhythmus der Bewegung; 
die der Renaissance istmvwmus der Massen. Dort sprach sich 
der Kunstgehalt im Organismus aus, hier liegt er wesentlich in 
1 Vasari XII, p. 205, 239, 265, v. di Michelangelo; sein Hohn über einen 
vornehmen Vitruvianer p. 280.  2 Vgl. ß. 24 _und Cultur der Renaissance, 
S. 139.  3 Vgl. Vasari IV, p. 54_Nota.  4 D16 betreffenden Hauptstellen: 
arte ediücatoria, 13.229, 238, 240 (11111. Buch) und de re aedificatoria, L. VI, 
cap. 2 u. 5, L. IX, cap. 3 u. 5.
	        
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